Details

Briefwahl zur Stichwahl des Landrates

Die Briefwahl zur Stichwahl des Landrates am Sonntag, den 27. September 2026 hat begonnen. Wahlberechtigte der Stadt Aurich haben die Möglichkeit, per Briefwahl ohne Vorliegen eines Grundes bereits vor dem Wahltag ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl kann online oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen ebenfalls über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Sofern Wahlberechtigte bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 bereits die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 27.09.2026 beantragt haben, ist eine erneute Beantragung nicht erforderlich, sie werden in diesem Falle automatisch zugestellt. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Aurich zu beantragen und die Stimmabgabe anschließend direkt vor Ort vorzunehmen (Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Raum 001, 002 oder 018). Die Möglichkeit zur Briefwahl endet am Freitag, den 25.09.2026 um 13.00 Uhr. 

Der Wahlbrief mit Wahlschein und Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag muss spätestens bis zum 27.09.2026 um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden.

Wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen durch eine andere Person gestellt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person erforderlich. Zudem darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen kann online unter folgendem Link bis zum 23.09.2026, 8.00 Uhr, erfolgen: 

Beantragung von Briefwahlunterlagen