Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Aurich nennt sich die "Stadt der regenerativen Energie". Zurückzuführen ist das auf den Standort der Fa. ENERCON. Weiterhin spiegelt sich dort die "rechnerische" Versorgung der Stadt Aurich mit regenerativem Strom wieder. Über 80 % des benötigten Stroms wird bereits im Stadtgebiet erzeugt. So wird ein Großteil des Industrie-und Gewerbegebietes Aurich-Nord bereits durch BHKW versorgt. Im Gebiet Schirum IV soll dieser Grundgedanke ebenfalls Einzug erhalten. Ein Teil der neuen Betriebsgebäude wird sich regenerativ bewirtschaften oder einen Betrag dazu leisten. Aurich ist sehr stark durch die Ansiedlung des Industrieunternehmens ENERCON geprägt. Es wird jedoch für wichtig erachtet, KMU die Möglichkeiten der Entfaltung zu geben. Damit wird die KMU-Struktur in der Region gestärkt werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits Zusage für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technik im Plangebiet erteilt. Dadurch erhält die Unternehmensansiedlung einen erhöhten Stellenwert. Die Umsetzung des Projektes beginnt im Frühjahr 2019 und die endgültige Fertigstellung ist für den Sommer 2021 vorgesehen. Die zu verlagernde Betriebe haben an den aktuellen Standorten keine Entwicklungsperspektiven. Aufgrund erhöhter Anfragen stehen keine alternativen Flächen zur Verfügung. Dieses inne liegende Projekt ist ein wesentlicher Baustein in der Strategie der Stadt Aurich, die Region Aurich im Nordwesten als zukunftsorientierten Standort zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen ist in Aurich in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Erfolg spiegelt sich letztendlich über die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze wieder. Neben der Verlagerung von Firmen, sollen auch durch Neuansiedlungen weitere neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Marktanalyse Der überwiegend ländlich geprägte Bereich Ostfrieslands hat bis zur Jahrhundertwende eine eher zurückhaltende wirtschaftliche Entwicklung genossen. Die einst periphere Lage hat durch die EU-Osterweiterung und der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung einer seeseitigen Anbindung an das weltweite Warennetz eine erhebliche positive Veränderung erfahren. Zudem hat der Bereich der Erneuerbaren Energien durch die Firma Enercon einen nachhaltigen Schub ausgelöst. Durch eine wirtschaftsgerechte Ansiedlungspolitik erfolgte nicht nur die Ansiedlung des Unternehmens Enercon, sondern es siedeln sich seit mehreren Jahren zunehmend Zulieferbetriebe in der Region an. Hinzu kommt eine Entwicklung der Wertschöpfungskette im "Kielwasser" dieses Industriezweiges. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette und auch in anderen Bereichen (z.B. Chemie, Elektro, Bauen, Recycling, etc.) konnte sich eine Reihe von Unternehmen positiv entwickeln. Das Angebot an geeigneten Gewerbegebietsflächen in der näheren Umgebung ist aktuell durchaus als zurückhaltend zu bewerten. Wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt, stehen im Landkreis Aurich, verteilt auf viele Standorte, lediglich ca. 50 ha zur Verfügung. Dabei muss die Größe noch dadurch relativiert werden, dass die größtmögliche Fläche des jeweiligen Gebiets in der Regel nicht die vom Unternehmen gewünschte optimale Fläche erreicht. Insofern stehen unter Ausblendung dieser "kleinen Restflächen" weitaus weniger Grundstücke zur Verfügung.
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Marketing Die Vermarktung der erschlossenen Gewerbegebietsflächen geschieht über folgende Wege: - Messen Ostfrieslandschau Leer Wohnforum / Energieforum Aurich Weser-Ems-Ausstellung Jobbörsen etc. - Netzwerkarbeit Ems-Achse im Rahmen der Mitgliedschaft EDR im Rahmen der Mitgliedschaft Kontaktpflege mit Unternehmen - KOMSIS Das Kommunale Standortinformationssystem www.komsis.de ist eine weitere kontinuierliche und über das Medium Internet abrufbare Recherchemöglichkeit. Die neuen Gewerbegebietsflächen werden dort gelistet sein. - Printmedien / Imagefilm Es werden Printmedien in Form eines Flyers sowie als Standortbroschüre für die Vermarktung eingesetzt. - Persönliche Ansprache Weiterhin ist vorgesehen, die im Raum Aurich bereits am Markt befindlichen Unternehmen dahingehend anzusprechen und zu sensibilisieren, dass diese ihre Zulieferer pp. durch die eigene Zufriedenheit und der sich aus einer örtlichen Nähe ergebenden Synergieeffekte zu einem Standortwechsel, respektive zur Gründung von Tochterunternehmen zu bewegen. Fachliche Qualitätskriterien Gespräche mit potenziellen Investoren lassen nach vorsichtiger Schätzung mit rund 50 bis 150 sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für das neue Gebiet erwarten. Davon werden ca. 50% gesichert. Es wird angestrebt, das über 50 % der Fläche vom KMU genutzt wird. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich liegt in der Entwurfsfassung von 2018 vom 12.10.2018 bis zum 12.11.2018 aus. Der Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionale Raumordnungsprogramm ist als Ziel der Raumordnung zu betrachten und somit als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bereits zu berücksichtigen.
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Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen. Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden. Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden. Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden. Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden. Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung. Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen. Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung. Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten.
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Terminvergabe im Bürgerbüro
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Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Wer beispielsweise einen neuen Personalausweis benötigt, sich ummelden muss oder eine Fundsache beim Bürgerbüro abholen möchte, muss sich im Vorfeld einen Termin über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Aurich buchen. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen:
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