Offene Kinder- und Jugendarbeit
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Zum sozialen Angebot der Stadt Aurich gehört auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Sie hat zwei Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren: Das Jugendzentrum in der Kernstadt Aurich und den Kinder- und Jugendtreff „Haus 23“ im Ortsteil Popens. Beide Einrichtungen bieten ein umfangreiches Freizeitangebot an. Zudem gibt es die mobile Straßensozialarbeit und es werden Hilfestellungen bei Fragen und Themen wie z. B. Umgang mit Behörden, persönliche Konfliktlösung und Integration angeboten. Das Projekt JUGA – Jugend gestaltet Aurich – ermöglicht es jungen Menschen sich partizipatorisch an Prozessen der Stadtentwicklung zu beteiligen. zu den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit
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Jugend- und Familienzentrum
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Dornumer Straße" der Stadt Aurich
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Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 01.02.2022, Az. IV/60.1-2021/220/vge, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 29. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Dornumer Straße" der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 18.02.2022 rechtswirksam. Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht werden. Aurich, den 16.02.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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