Serviceportal OpenRathaus der Stadt Aurich
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Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Serviceportal OpenRathaus der Stadt Aurich
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Gemeindestraßen
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Die Stadt Aurich ist für die Unterhaltung der Gemeindestraßen, Wege und Plätze zuständig. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Baustellen und Straßenverkehrsmaßnahmen auf Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Aurich sowie Umleitungsregelungen, die diese betreffen. Gemeindestraßen
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Bundes- und Landesstraßen
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Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist für die Planung, den Um- und Ausbau auf Bundes- und Landesstraßen sowie für einen Teil der Kreisstraßen im Land Niedersachsen zuständig. mehrlink Bundes- und Landesstraßen
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Flächennutzungsplanberichtigungen 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Esenser Postweg/K122“ im Ortsteil Langefeld 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 84 vom 05.11.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ und die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 10.12.2021 treten die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans und die 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Der Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ wurde im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt. Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ wurde ebenfalls im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an die Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der angeführten 25. und 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurden die Darstellungen der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der Bebauungspläne gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses einzusehen und im Internet dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 08.12.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Klima vs. Wetter
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Klima vs. Wetter
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Klima und Wetter sind nicht das Gleiche. Wetter ist das, was gerade im Moment an einem Ort stattfindet. Beispielsweise scheint vielleicht jetzt gerade in Aurich die Sonne, während es auf den ostfriesischen Inseln regnet. Oder umgekehrt. Von Klima hingegen ist die Rede, wenn sich Wissenschaftler*innen über einen langen Zeitraum, meist ca. 30 Jahre, für ein bestimmtes Gebiet die Temperaturen, Niederschläge, Wind und andere Daten anschauen. Aus diesen Daten werden u. a. Mittelwerte, Abweichungen und Trends berechnet. Die Ergebnisse geben darüber Aufschluss, ob und wie sich das Klima heute im Vergleich zur Vergangenheit verändert hat. Gleichzeitig können mit Hilfe der Daten zukünftige Klimaveränderungen prognostiziert werden. (DWD, online)
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