Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK)
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Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK) hat die Förderung des Radverkehrs und der Radmobilität in Niedersachsen zum Ziel. Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit der AGFK hinsichtlich der Finanzierung einer Geschäftsstelle und mit Projektmitteln. Die Stadt Aurich ist Mitgliedskommune. mehrlink Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen e. V. (AGFK)
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Kinderbetreuungsangebote
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Fehlende Kinderbetreuungsangebote machen Eltern immer noch das Leben schwer. Das Land Niedersachsen möchte von daher die Betreuungssituation weiter verbessern. Es hat festgelegt, dass jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an einen Anspruch auf Besuch einer Kindertageseinrichtung hat. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Steht jedoch kein ausreichendes Angebot an Plätzen zur Verfügung, kann auf den Besuch einer Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch die Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden. Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte beginnt für die Kinder in den meisten Fällen der erste Lebensabschnitt im Bereich der frühkindlichen Förderung. Daher sieht es die Stadt Aurich als eine ihrer obersten Ziele an, diesen wichtigen Lebensabschnitt in vielfältiger Hinsicht zu unterstützen:
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Kinderbetreuungsangebote
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Durch den Einsatz von qualifiziertem und motiviertem Personal wird in allen Kindertagesstätten gewährleistet, dass sich die Kinder in den Einrichtungen wohlfühlen und eine auf sehr hohem Niveau stehende Betreuung erfahren. Die Stadt Aurich stellt hierzu im Bereich der Kindergärten und Horte über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen weiteres Personal zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den einzelnen Gruppen der Einrichtungen zur Verfügung. Auch im Bereich der Krippen werden zusätzliche qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt, um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Betreuung anzubieten. Weiterhin sorgt eine Vielzahl von Projekten in den städtischen Kindertagesstätten dafür, dass bei den Kindern bereits sehr früh ein breites Interessenspektrum in vielen Lebensbereichen abgedeckt wird. In Integrationsgruppen werden Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen und einem erhöhten Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf zusammen betreut und erfahren hier eine optimale Förderung. Diese Integrationsgruppen bietet die Stadt Aurich in zwei ihrer Kindertagesstätten an.
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Übersicht der Kindertagesstätten in Aurich
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Möchten Sie mehr über die einzelnen Kindertagesstätten in der Stadt Aurich erfahren? Hier gelangen Sie zu einer Übersicht aller Einrichtungen in Aurich: Übersicht der Kindertagesstätten in Aurich
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Kinderferienbetreuung
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Für berufstätige Eltern stellt die Betreuung der Kinder in den Ferien oft eine große Herausforderung dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade in den Schulferien nicht einfach, insbesondere wenn keine Großeltern oder sonstige Familienangehörige für die Betreuung zur Verfügung stehen. Während der Oster-, Sommer- und Herbstferien bietet die Offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aurich eine kontinuierliche und verlässliche Kinderferienbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren an. Grundsätzlich können alle berufstätigen Eltern ihre Kinder zur Kinderferienbetreuung anmelden, sofern sie in Aurich leben oder arbeiten. Die Betreuung richtet sich an die Familien, bei denen entweder beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil in den jeweiligen Ferien arbeiten muss/müssen. Die Betreuung findet zwischen 8.00 und 16.00 Uhr oder zwischen 8.00 und 13.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums am Breiten Weg 24 in Aurich statt. Die Hol- und Bringzeiten sind jeweils eine halbe Stunde vor bzw. nach den Betreuungszeiten. Die Platzvergabe erfolgt nach Anmeldung und entsprechender Dringlichkeit. Das durchführende Team der Kinderferienbetreuung legt großen Wert auf ein ausgewogenes pädagogisches Konzept. Hierzu gehören neben kleinen Aktionen, Spielen und regionalen Ausflügen während der Betreuungszeit auch die gemeinsamen Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen). Für einen Beitrag von 5 Euro ist es für die Kinder der Halbtagsbetreuung möglich, am Ausflug teilzunehmen. Die Kosten werden pro Kind/Woche erhoben und können der Homepage des Jugend- und Familienzentrums entnommen werden. mehrlink
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Kinderspielkreis Matthäuswichtel
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Anschrift: Kontakt: Kinderspielkreis Matthäuswichtel Kirchengemeinde Wallinghausen Heerenkamp 24 26605 Aurich Carolin Kowalsky Tel.: 04941 - 6 04 21 11 Überblick: Anzahl Betreuungsplätze: Anzahl Gruppen: Betreuungszeiten: Anzahl Betreuer: 24 2 7.45 - 13.15 Uhr 2 Über uns: Der Kinderspielkreis "Matthäuswichtel" ist geeignet für Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren. Wir betreuen die Kleinen in 2 Gruppen: Montag-Mittwoch-Gruppe und Dienstag-Donnerstag-Gruppe (Freitag im Wechsel). In der Zeit von 7.45 bis 13.15 Uhr können jeweils maximal 12 Kinder betreut werden. Die Gruppen werden von einer Erzieherin mit heilpädagogischer Qualifikation und einer Mitarbeiterin geleitet. "Gemeinsam mit Kindern Gott und die Welt entdecken" Die Entwicklungsschwerpunkte bei U-3-Kindern liegen in der Sinneserfahrung, der Sprachentwicklung und der Grobmotorik. Ein fester Tagesrythmus gibt dem Kind Orientierung, Verlässlichkeit und Sicherheit. Wir begleiten Kinder auf ihrem Weg ins Leben, indem wir ihre Ich-Kompetenz stärken und das Zusammensein in der Gruppe unter sozialen Aspekten fördern. Auch den Eltern stehen wir zur Seite mit allen Anfragen, Hoffnungen und Problemen. Wir haben einen ansprechenden Gruppenraum mit vielen Spiel-und Bewegungsmöglichkeiten. Zwei kindgerechte Waschräume mit Wickelmöglichkeit stehen zur Verfügung. Außerdem haben wir einen eigenen Spielplatz auf dem Gelände. Kinderspielkreis Matthäuswichtel
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Kinderspielkreis Matthäuswichtel
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Kindertagesstättenbenutzung und -gebühren
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Die Stadt Aurich unterhält Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) und Kinderspielkreise im Sinne des § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Informationen zur Benutzung der städtischen Kindertagesstätten und zu den Gebühren können Sie hier nachlesen: Satzung der Stadt Aurich über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung) [PDF] Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich [PDF] Kindertagesstättenbenutzung und -gebühren
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