Führung in der Auricher Stiftsmühle
(23.08.2025 16:00:00 - 23.08.2025 16:45:00)
Veranstaltung
Erleben Sie die über 160 Jahre alte Stiftsmühle in Aurich hautnah. Unser Müller führt Sie durch die fünf Stockwerke der höchsten intakten historischen Windmühle Deutschlands bis hinauf zur Galerie in luftiger Höhe. Entdecken Sie in unserem Mühlenfachmuseum zahlreiche historische Funde und lauschen den spannenden und kuriosen Geschichten über das harte Leben der Müllerinnen und Müller. Rund 160 Jahre ist die alte Dame alt. Sie misst fast 30 Meter und der fünfstöckige Unterbau wurde aus über 200.000 Ziegelsteinen gemauert. Das macht die Stiftsmühle zu einem weithin sichtbaren Wahrzeichen der Stadt Aurich. Für Gruppen sind Führungen jederzeit nach Vereinbarung möglich. Öffnungszeiten: Mitte April bis Ende Oktober Das Open-Air Café an der Stiftsmühle lädt alle Gäste nach der Mühlenbesichtigung oder auch während einer Radtour zu einer gemütlichen Pause, mit unterschiedlichen Köstlichkeiten ein. Tipp: Die „Stiftsmühle“ liegt direkt an der Auricher Mühlentour. Auf dieser schönen Radtour (32 km) entdecken Sie alle fünf historischen Auricher Mühlen. Hinweis: Möchten Sie Ihr E-Bike aufladen? An der Stiftsmühle haben Sie während der Öffnungszeiten die Möglichkeit. Einen 3D-Rundgang durch das Mühlenfachmuseum Stiftsmühle erleben Sie hier: 3D-Visualisierung Mühlenfachmuseum Stiftsmühle Eintrittskarten für den Besuch des Mühlenfachmuseums Stiftsmühle können sie hier online buchen: Führung in der Auricher Stiftsmühle event
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5. Station: Stadtbibliothek
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Die Stadtbibliothek ist ein Dienstleistungszentrum für Bildung und Freizeit und für jeden ein Kommunikationsort bei Fragen aller Art. Die durch die Stadtbibliothek angebotenen Medien können von Einheimischen und Gästen während der Öffnungszeiten in der Hafenstraße 7 nach Belieben genutzt werden. Zur Verfügung stehen Bücher, DVD´s, CD´s, Spiele, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr. Zusätzlich sind Informationsquellen in Form von öffentlichen Internetplätzen vorhanden. Was sich nicht im Bestand der Bibliothek befindet, kann über die Fernleihe bestellt werden. Die ursprüngliche Funktion des Gebäudes als Sparkasse ist heute noch am Portal sichtbar. Mehr Informationen über die Stadtbibliothek finden Sie auch hier. 5. Station: Stadtbibliothek
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Norddeutschlands größte Skatehalle
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Die größte Skatehalle Norddeutschlands befindet sich in Aurich und bietet auf über 3.200 m² Fläche und mit einer beeindruckenden Deckenhöhe von bis zu 10 Metern reichlich Platz für alle Sportbegeisterten. Die vielfältige Rampenlandschaft ist so gestaltet, dass sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene regelmäßig gefordert werden und Spaß am Fahren haben – egal ob mit Skateboard, BMX, Scooter oder Inlineskates. Alle Interessierten ab 6 Jahren können die Halle nutzen. Die Halle ermöglicht es allen Rollsportbegeisterten, gleichzeitig zu fahren und zu trainieren. Es finden regelmäßige Übungsstunden und Trainingsmöglichkeiten statt, die von erfahrenen Übungsleitenden geleitet werden. Die Skatehalle legt besonderen Wert auf Familienfreundlichkeit und barrierefreie Sportangebote, die auch Schul- und Behindertensport einschließen. Veranstaltungen und Feiern Häufig werden spannende Veranstaltungen und Wettbewerbe organisiert, die sowohl Teilnehmer als auch Zuschauer begeistern. Wer einen besonderen Tag feiern möchte, hat zudem die Möglichkeit, Kindergeburtstage in der Skatehalle zu veranstalten – egal ob Mitglied oder nicht. Ausstattung und Verleih Gäste, die keine eigene Ausrüstung mitbringen, können vor Ort alles Wichtige ausleihen. Dazu zählen Schutzausrüstung, Skateboards, BMX-Räder und Stuntscooter. Verpflegung Für das leibliche Wohl sorgt eine kleine Gastronomie, die Snacks, Pizza, Kaffee und verschiedene Kaltgetränke anbietet. Parken Ein kostenloser Parkplatz steht zur Verfügung. Für weitere Informationen und aktuelle Öffnungszeiten besuchen Sie die Website des Betreibervereins unter: www.skatehalle-aurich.de . Norddeutschlands größte Skatehalle
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Auricher Frauenwochen 2020
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Die Arbeitsgemeinschaft Auricher Frauen präsentiert das Programm für die 30. Auricher Frauenwochen, die in der Zeit vom 25. Februar bis zum 20. März 2020 stattfinden. Sie stehen unter dem Thema „Weichen stellen: Zukunft gestalten!“ In mehr als 40 Veranstaltungen wird deutlich, dass die Lebensbedingungen für Frauen und Männer noch immer sehr unterschiedlich sind. „Während der Frauenwochen setzen wir den Fokus auf Themen, die Frauen in die Gesellschaft einbringen möchten; Themen, die uns auf den Nägeln brennen. Wir laden alle interessierten Menschen ein, mit uns zu diskutieren“ so Birgit Ehring-Timm, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich. Es hat sich bewährt, eine große Themenbreite anzubieten. Die Frauenwochen beinhalten politische Diskussionen, Berufs- und Karrieretipps, Kommunikation, Gesundheit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Kultur-, Kino-, Sport- und Tanzveranstaltungen, Gesprächskreise mit unterschiedlichen Schwerpunkten und die erste Auricher Babywelt. Zusätzlich wird auch in diesem Jahr eine Ausstellung im Auricher Rathaus zu sehen sein. Diesmal geht es um die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die bereits vor 40 Jahren verabschiedet wurde. Sie beschreibt Frauenrechte als Menschenrechte und verpflichtet die 189 unterzeichnenden Staaten (darunter auch Deutschland), alle Diskriminierungen gegenüber Frauen abzubauen. Die Ausstellung „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ ist während der Frauenwochen zu den Öffnungszeiten des Rathauses im 1. OG zu sehen. Die Programmhefte sind im Rathaus und in vielen weiteren Institutionen erhältlich. Weitere Informationen sind auch im Internet zu finden unter www.auricherfrauen.de ! Auricher Frauenwochen 2020
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Geltungsbereich der 24. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Schlossbereich“ liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 24. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“ gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 24. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 – Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2018.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 29.10.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Geltungsbereich der 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Kino Emder Straße“ liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 360 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 360 „Kino Emder Straße“ gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 20. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 – Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 21.02.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" liegt im Ortsteil Tannenhausen und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 325 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Dreiecksfläche Fankeweg" liegt im Ortsteil Schirum und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Der Geltungsbereich der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Südlich Lüchtenburger Weg" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 262 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
Information
Der Geltungsbereich der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 308 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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