Ermäßigungskarte
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Was ist die Auricher Ermäßigungskarte?
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Die Auricher Ermäßigungskarte ersetzt den bisher ausgestellten Sozialpass. Der Inhaber der Karte kann verschiedene städtische Einrichtungen und Angebote kostenlos bzw. zu ermäßigten Gebühren in Anspruch nehmen. Die Karte ist ein Jahr gültig und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden, soweit die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Was ist die Auricher Ermäßigungskarte?
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Wir erkennen die Auricher Ermäßigungskarte an:
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Familien- und Wohlfühlbad "De Baalje" MachMitMuseum Historisches Museum Aurich Kunstschule "miraculum" Stadtbibliothek Aurich Ferienprogramm der Stadt Aurich Aufführungen der Landesbühne ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland Zusätzlich zahlen die Inhaber für die Ausstellung von bestimmtem Bescheinigungen und Ausweisen des Bürgerbüros der Stadt Aurich ermäßigte Verwaltungsgebühren. Vor Beantragung der Bescheinigungen und Ausweise ist die Auricher Ermäßigungskarte vorzulegen. Wir erkennen die Auricher Ermäßigungskarte an:
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Wo kann man die Auricher Ermäßigungskarte erhalten?
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Stadt Aurich Fachdienst Bildung/Soziales/Sport Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich montags - freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr Wo kann man die Auricher Ermäßigungskarte erhalten?
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Wer ist anspruchsberechtigt?
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Anspruchsberechtigt für die Auricher Ermäßigungskarte sind alle Einwohner/innen der Stadt Aurich, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (einschl. Grundsicherung), dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zusätzlich sind für einkommensschwächere Einwohner/innen, die keine Leistungen nach den zuvor genannten Gesetzen beziehen, Einkommensgrenzen festgesetzt worden. In diesen Fällen wird eine Einkommensberechnung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII durchgeführt. Wer ist anspruchsberechtigt?
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Aktuelle Nachweise über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz Soweit keine der o. g. Leistungen bezogen werden, sind dem Antrag folgende Nachweise beizufügen : Ein lückenloser Nachweis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate für alle im Haushalt des Antragstellers lebenden Personen Der Einkommensbescheid bei Einkünften aus selbständiger Arbeit Nachweis über den Bezug von ALG I Bei sog. Zählkindern ist ein Kindergeldbescheid vorzulegen Nachweis über den Bezug von Unterhalt/ Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktueller Rentenbescheid/ letzte Rentenerhöhungsmitteilung Nachweis über die Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Zusätzlich ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Welche Unterlagen werden benötigt?
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Seminarstadt Aurich Marco Bordasch Norderstraße 32 26603 Aurich Tel.: 0 49 41/9 30 11 18 Fax: 0 49 41/1 06 55 E-Mail: bordasch@aurich.de mehrlink Informationen
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Stadt Aurich - Der Bürgermeister - Stabsstelle Bürgermeister - Ihren Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 04941/12-0 oder per e-mail: info@stadt.aurich.de. Kontakt für Medien per e-mail: presse@stadt.aurich.de. Links von anderen Seiten bitte nur allgemein auf http://www.aurich.de . Alle Änderungswünsche (neue Daten etc.) richten Sie bitte an die o. g. Adresse! Sind Ihnen Fehler aufgefallen oder Änderungen von Daten dieser Internet-Seite bekannt? Dann schicken Sie doch bitte eine Mail oder rufen Sie in der Stabsstelle der Stadt Aurich an. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben kann keine Gewähr gegeben werden. Sofern bei Adressenangaben kein Ort angegeben wird, gilt jeweils die Postleitzahl 26603 Aurich. Sofern keine Vorwahl angegeben ist, gilt die Vorwahl 04941 für Aurich. Verantwortlich für den Inhalt
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