Fahrtkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen: Beantragung - Aurich (Ostfriesland)
Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich.
Für diesen Personenkreis gewährt die Stadt Aurich Zuschüsse für Fahrtkosten. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt. Diese Gutscheine können bei mehreren Beförderungsunternehmen eingelöst werden.
Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich (inkl. Ortsteile)
und
- einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" und/oder "H".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Für ein Halbjahr (beginnend ab dem Tag der Antragstellung) haben die Berechtigten einen Anspruch auf Ausstellung von maximal 12 Gutscheinen. Nach Ablauf von 6 Monaten kann erneut ein formloser Antrag gestellt werden.
Über den Gutschein sind der Grundpreis (Anfahrtskosten) sowie 5 km Fahrtstrecke abgegolten. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Fahrten müssen im Stadtgebiet (inkl. Ortsteile) beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Gutscheine werden seitens der Stadt Aurich mit den beteiligten Beförderungsunternehmen abgerechnet.
Zuständige Stelle:
Stadt Aurich - Sachgebiet 33.1 - Schulen/Soziales/Jugend/Sport
- Besucheranschrift:
- Fockenbollwerkstraße 26A
26603 Aurich (Ostfriesland)
- Telefon:
- 04941 12-0
- E-Mail:
- WWW:
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
- Parken:
- Parkplatz: Parkmöglichkeiten direkt am Haus
Anzahl: 5
Mitarbeiter:
Frau Till-Plambeck
- Zuständig für:
- Fahrtkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen: Beantragung
- Telefon:
- 04941 12-3315
- Fax:
- 04941 12-553315
- E-Mail:
- Raum:
- 06
Formulare:
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