Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 - 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Erweiterung eines Wohnbaugebietes. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 


vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025


im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 399

Geltungsbereich der 79. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Planzeichnung zum Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399
  • Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399 und zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Biotoptypenkartierung

 

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 399 mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung von 2025 zu Bodenversiegelung, Regenwasserrückhaltung/–versickerung, Baumerhaltung, Trinkwassergewinnung, Außenwandziegeln und Dacheindeckung,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 399 von 2025 zu Bodenversiegelung, Regenwasserrückhaltung/-versickerung, Trinkwassergewinnung, Bodenschutz, Außenwandziegeln und Dacheindeckung,
  • Oberflächenentwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 399 von 2024,
  • Umweltbericht zur 79. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. 399 von 2025 zu Artenschutz, Bodenversiegelung, Grundwasserneubildung, Baumerhaltung, Eingriffsvermeidung, Biotoptypen, Externausgleich in Georgsfeld und Regenwasserrückhaltung/-versickerung,
  • Bestandsplan Biotoptypen Anlage 1 zum Umweltbericht von Juni 2024

 

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme des Landkreises Aurich zur Flächennutzungsplanänderung von 2025,
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich zum Bebauungsplan von 2025,
  • Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz Aurich von 2024,
  • Stellungnahme des OOWV Brake von 2024,
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025,
  • Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015

 

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: 1 größerer Laubbaum mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 06.05.2025
Der Bürgermeister

Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und 81. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) in den Ortsteilen Extum und Walle.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
 

vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025
 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 401

Geltungsbereich 81. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Vorentwurf zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Vorentwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401
  • Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401 und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Naturschutzfachliche Bestandsaufnahme der Fledermausfauna
  • Bericht zur Brut- und Gastvogelkartierung
  • Brutvogelerfassung 2021
  • Gastvogelerfassung 2021
  • Rastvogelauswertung Frühjahr 2021

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.05.2025
Der Bürgermeister

Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet

Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung des Sandabbaues für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
 

vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025
 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 
 

Geltungsbereiche der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Vorentwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Standortkonzept zur planerischen Steuerung des Rohstoffabbaus von Sanden und Kiessanden – Erläuterungsbericht von April 2021
  • Anhänge zum Standortkonzept:
  • Karte 1a harte Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
  • Karte 1b harte Tabuzonen – Infrastruktur
  • Karte 1c harte Tabuzonen – Natur und Landschaft
  • Karte 1d harte Tabuzonen – Raumordnung und Regionalplanung
  • Karte 1e harte Tabuzonen – Gesamtdarstellung
  • Karte 2a weiche Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
  • Karte 2b weiche Tabuzonen – Infrastruktur
  • Karte 2c weiche Tabuzonen – Natur und Landschaft
  • Karte 2d weiche Tabuzonen – Raumordnung, Regionalplanung und weitere pauschale Steuerungskriterien
  • Karte 2e weiche Tabuzonen – Gesamtdarstellung
  • Karte 3: nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibende Potenzialflächen
  • Karte 4: ausgewählte Belange der Einzelfallbetrachtung
  • Karte 5: zusammenfassende Bewertung der Potenzialflächen
  • Anlage 1 zum Standortkonzept: Ermittlung Abbaumengen Restvolumen bestehender Bodenabbaustätten Standortkonzept Sandabbau –Stadt Aurich
  • Anlage 2 zum Standortkonzept: Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße
  • Ermittlung Abbaumengen Standortkonzept Sandabbau 

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.05.2025
Der Bürgermeister

Feddermann