Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich

 

Termin:

Donnerstag, 23.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 26.02.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Vortrag von Vertretern des Schützenvereins "Waldeslust" Schirumer Leegmoor e.V. zu den Kosten des Spitzensports
 7.Änderung der Hauptsatzung zur Aufhebung der Ortschaft bzw. des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich
Vorlage: 25/250
 8.Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Von-Jhering-Straße
 8.1.Einspruch des Bürgermeisters gemäß § 88 Abs. 1 S.2 NKomVG gegen die Beschlussfassung des Rates zum Antrag 25/030 vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße)
Vorlage: 26/073/1
 8.2.Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße) zum Antrag 25/030 sowie Entscheidung über das weitere Vorgehen
Vorlage: 26/080/1
 8.3.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung von Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30 auf der Von-Jhering-Straße
Vorlage: ANTRAG 26/017
 9.Änderung der Nutzungsgebühr für das Schulschwimmen im Familien- und Wohlfühlbad "De Baalje"zum 01.08.2026
Vorlage: 26/033
 10.Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Kettenzuwendungen 2025
Vorlage: 26/059
 11.Antrag der AWG-Fraktion, hier: Einrichtung einer Bedarfsampel im Ortskern Wiesens (Kreisstraße 101)
Vorlage: ANTRAG 26/004
 12.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung über die Einführung einer Verpackungssteuer für Aurich - Mehrweg statt Einweg
Vorlage: ANTRAG 26/018
 13.Klimaanpassungskonzept - Zwischenstand
Vorlage: 26/072
 14.Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans für die Stadt Aurich – hier: Ergebnisse der Grundlagenarbeit und Erhebungen
Vorlage: 26/054
 15.55. Flächennutzungsplanänderung "Sandabbau" - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage: 26/018
 16.36. Berichtigung des Flächenutzungsplanes und Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. PO 11 N "Egelser Straße / Popenser Straße / Husteder Weg".
Vorlage: 26/067
 17.81. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 401 "Erneuerbare Energien Extumer Moor" - Abwägungsbeschluss- Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: 26/074
 18.Erneuerung der Burgstraße -Abschnitt Bahnhofstraße bis KNP Julianenburger Straße- im Rahmen der Altstadtsanierung
Vorlage: 26/017
 19.Neuerrichtung der Radabstellanlage ZOB
Vorlage: 26/053
 20.Widmung einer Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: Straßenverkehrsfläche - hier: Bebauungsplangebiet Nr. 351
Vorlage: 26/058
 21.Richtlinie für Grundstücksgeschäfte der Stadt Aurich
Vorlage: 26/038
 22.Anpachtung einer Grundstücksfläche in Aurich
Vorlage: 26/040
 23.Erwerb von Grundbesitz, Gemarkung Tannenhausen, Stürenburgshof
Vorlage: 25/270/1
 24.Erwerb von Grundstücksflächen in Schirum zwecks Erweiterung des Gewerbegebietes
Vorlage: 26/069/1
 25.Erwerb von Grundstücksflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schirum I
Vorlage: 26/078/1
 26.Erwerb einer Grundstücksfläche, Gemarkung Sandhorst, zur Erweiterung des Gewerbegebietes
Vorlage: 26/071/1
 27.Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 25/207/1
 28.Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für eine Gewerbegrundstück Schirum III B
Vorlage: 26/024/1
 29.Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes im Gewerbegebiet Schirum III B
Vorlage: 26/025/1
 30.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III
Vorlage: 26/048
 31.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels II
Vorlage: 26/049
 32.Veräußerung bzw. Erwerb von Grundbesitz, Tannenhausen, Armoorweg / Liebigstraße
Vorlage: 26/063
 33.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Schirum III / B
Vorlage: 26/076
 34.Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen
 35.Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt
 36.Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung
 37.Einwohnerfragestunde
 38.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Harms

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich

 

Termin:

Montag, 27.04.2026, 18:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Feststellung der Tagesordnung
 4.Einwohnerfragestunde
 5.Kenntnisgaben
 6.Zuschuss des Ortsrates zur Maibaumfeier in der Kernstadt
 7.Vorstellung Neuerrichtung der Radabstellanlage ZOB
 8.Berichte, Wünsche, Anregungen
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Brockzetel/Wiesens

 

Termin:

Mittwoch, 29.04.2026, 19:00 Uhr

 

Ort:

Gaststätte "Zum Sandkrug", Egelser Straße 176, 26605 Aurich


Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.

Treffpunkt: 17:00 Uhr, Gaststätte „Zum Sandkrug“, Egelser Straße 176, 26605 Aurich
 

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 11.03.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung
 6.Einwohnerfragestunde
 7.Kenntnisgaben
 8.Teil-Endwidmung Appelhofsweg in Wiesens
 9.Beratung 1. Nachtragshaushalt 2026/2027
 10.Berichte, Wünsche, Anregungen
 11.Anfragen an die Verwaltung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung 

 

Am 02.06.2026 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin. 
                                                                                                                                                                                                                                    Aurich, 21.04.2026

Stadt Aurich 
Der Bürgermeister 
Im Auftrage 
Berends

Stadt Aurich
Der Bürgermeister


 

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft 



Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die im Wahlgebiet der Stadt Aurich vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) aufgefordert, bis zum 24. April 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.

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Satzung und Beschlussauszug der Jagdgeldauszahlung 2026 der Jagdgenossenschaft Middels-Osterloog

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Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2027 / 2028 in der Stadt Aurich


Schulanfänger
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt. 

Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 04.05. bis zum 29.05.2026 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert. 

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2026 gegenüber der Schule abzugeben. 

Kinder, die ab dem 01.10.2021 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2027 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Stadt Aurich / Ostfriesland, den 26.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-

Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich

BalWin1 und BalWin2

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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB 

Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten. 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum 

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298

 

 


Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

- Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung 
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
- Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen. 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister

Feddermann

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

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Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.

Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

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