Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich | |
| Termin: | Donnerstag, 23.04.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 26.02.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Vortrag von Vertretern des Schützenvereins "Waldeslust" Schirumer Leegmoor e.V. zu den Kosten des Spitzensports |
| 7. | Änderung der Hauptsatzung zur Aufhebung der Ortschaft bzw. des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich Vorlage: 25/250 |
| 8. | Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Von-Jhering-Straße |
| 8.1. | Einspruch des Bürgermeisters gemäß § 88 Abs. 1 S.2 NKomVG gegen die Beschlussfassung des Rates zum Antrag 25/030 vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße) Vorlage: 26/073/1 |
| 8.2. | Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße) zum Antrag 25/030 sowie Entscheidung über das weitere Vorgehen Vorlage: 26/080/1 |
| 8.3. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung von Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30 auf der Von-Jhering-Straße Vorlage: ANTRAG 26/017 |
| 9. | Änderung der Nutzungsgebühr für das Schulschwimmen im Familien- und Wohlfühlbad "De Baalje"zum 01.08.2026 Vorlage: 26/033 |
| 10. | Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Kettenzuwendungen 2025 Vorlage: 26/059 |
| 11. | Antrag der AWG-Fraktion, hier: Einrichtung einer Bedarfsampel im Ortskern Wiesens (Kreisstraße 101) Vorlage: ANTRAG 26/004 |
| 12. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung über die Einführung einer Verpackungssteuer für Aurich - Mehrweg statt Einweg Vorlage: ANTRAG 26/018 |
| 13. | Klimaanpassungskonzept - Zwischenstand Vorlage: 26/072 |
| 14. | Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans für die Stadt Aurich – hier: Ergebnisse der Grundlagenarbeit und Erhebungen Vorlage: 26/054 |
| 15. | 55. Flächennutzungsplanänderung "Sandabbau" - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss Vorlage: 26/018 |
| 16. | 36. Berichtigung des Flächenutzungsplanes und Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. PO 11 N "Egelser Straße / Popenser Straße / Husteder Weg". Vorlage: 26/067 |
| 17. | 81. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 401 "Erneuerbare Energien Extumer Moor" - Abwägungsbeschluss- Feststellungs- und Satzungsbeschluss Vorlage: 26/074 |
| 18. | Erneuerung der Burgstraße -Abschnitt Bahnhofstraße bis KNP Julianenburger Straße- im Rahmen der Altstadtsanierung Vorlage: 26/017 |
| 19. | Neuerrichtung der Radabstellanlage ZOB Vorlage: 26/053 |
| 20. | Widmung einer Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: Straßenverkehrsfläche - hier: Bebauungsplangebiet Nr. 351 Vorlage: 26/058 |
| 21. | Richtlinie für Grundstücksgeschäfte der Stadt Aurich Vorlage: 26/038 |
| 22. | Anpachtung einer Grundstücksfläche in Aurich Vorlage: 26/040 |
| 23. | Erwerb von Grundbesitz, Gemarkung Tannenhausen, Stürenburgshof Vorlage: 25/270/1 |
| 24. | Erwerb von Grundstücksflächen in Schirum zwecks Erweiterung des Gewerbegebietes Vorlage: 26/069/1 |
| 25. | Erwerb von Grundstücksflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schirum I Vorlage: 26/078/1 |
| 26. | Erwerb einer Grundstücksfläche, Gemarkung Sandhorst, zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vorlage: 26/071/1 |
| 27. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III B Vorlage: 25/207/1 |
| 28. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für eine Gewerbegrundstück Schirum III B Vorlage: 26/024/1 |
| 29. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes im Gewerbegebiet Schirum III B Vorlage: 26/025/1 |
| 30. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III Vorlage: 26/048 |
| 31. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels II Vorlage: 26/049 |
| 32. | Veräußerung bzw. Erwerb von Grundbesitz, Tannenhausen, Armoorweg / Liebigstraße Vorlage: 26/063 |
| 33. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Schirum III / B Vorlage: 26/076 |
| 34. | Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen |
| 35. | Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt |
| 36. | Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung |
| 37. | Einwohnerfragestunde |
| 38. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Harms
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich | |
| Termin: | Montag, 27.04.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Feststellung der Tagesordnung |
| 4. | Einwohnerfragestunde |
| 5. | Kenntnisgaben |
| 6. | Zuschuss des Ortsrates zur Maibaumfeier in der Kernstadt |
| 7. | Vorstellung Neuerrichtung der Radabstellanlage ZOB |
| 8. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 9. | Anfragen an die Verwaltung |
| 10. | Einwohnerfragestunde |
| 11. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Brockzetel/Wiesens | |
| Termin: | Mittwoch, 29.04.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte "Zum Sandkrug", Egelser Straße 176, 26605 Aurich |
Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.
Treffpunkt: 17:00 Uhr, Gaststätte „Zum Sandkrug“, Egelser Straße 176, 26605 Aurich
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 11.03.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung |
| 6. | Einwohnerfragestunde |
| 7. | Kenntnisgaben |
| 8. | Teil-Endwidmung Appelhofsweg in Wiesens |
| 9. | Beratung 1. Nachtragshaushalt 2026/2027 |
| 10. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung |
| 12. | Einwohnerfragestunde |
| 13. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am 02.06.2026 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin.
Aurich, 21.04.2026
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Berends
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.
Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die im Wahlgebiet der Stadt Aurich vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) aufgefordert, bis zum 24. April 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.
Mehr erfahrenSatzung und Beschlussauszug der Jagdgeldauszahlung 2026 der Jagdgenossenschaft Middels-Osterloog
Mehr erfahrenAnmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2027 / 2028 in der Stadt Aurich
Schulanfänger
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt.
Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 04.05. bis zum 29.05.2026 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert.
Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2026 gegenüber der Schule abzugeben.
Kinder, die ab dem 01.10.2021 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2027 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Stadt Aurich / Ostfriesland, den 26.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
|
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
- Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren