Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg

 

Termin:

Dienstag, 24.02.2026, 18:00 Uhr

 

Ort:

Boßelheim in Dietrichsfeld, Großer Moorweg 31, 

26607 Aurich

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 02.12.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung
 8.Informationen zum "neuen" Baurecht
 9.Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich - Vorlage: 26/034
 10.Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich
Vorlage: 26/037
 11.Aufstellung von drei Solarlampen entlang der Straße "Eintriachtweg"
 12.Anbringung von zus. Steckdosen für die Weihnachtsbeleuchtung in Dietrichsfeld
 13.Frühjahrsputz 2026
 14.Berichte, Wünsche, Anregungen
 15.Anfragen an die Verwaltung
 16.Einwohnerfragestunde
 17.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich

 

Termin:

Donnerstag, 26.02.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 11.12.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Neubesetzung und Benennung von Ratsmitgliedern in Ausschüssen und sonstigen Gremien der Stadt Aurich
Vorlage: 26/041
 7.Gleichstellungsbericht nach § 9 Abs. 7 NKomVG für die Jahre 2022 bis 2024
Vorlage: 26/043
 8.Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich-Emden für den Personennahverkehr
 8.1.Antrag des Ratsmitgliedes Menko Bakker, hier: Veräußerung der Anteile an der eae an den Landkreis Aurich - Änderung zur Vorlage 26/001/3
Vorlage: ANTRAG 26/005
 8.2.Resolution: Bekräftigung der Forderung zur Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich-Emden für den Personennahverkehr
Vorlage: 26/001/3
 9.Bekanntgabe der Aufnahme von Kommunaldarlehen aus der Kreditermächtigung 2025
Vorlage: 25/276
 10.Investitionszuschuss an die abh zur Ablösung zweier auslaufender Darlehen
Vorlage: 26/023
 11.Netzanbindung BorWin5 - Offshore-Anbindungsleitungen
Vorlage: 25/272
 12. 74. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 396 „Bestattungswald“ - Abwägungsbeschluss - Feststellung- und Satzungsbeschluss
Vorlage: 26/014
 13.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbe- und Industriegebiet Nord - Sandhorst
Vorlage: 25/238
 14.Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Schirum IV B
Vorlage: 25/258
 15.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III
Vorlage: 25/241
 16.Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III
Vorlage: 25/239
 17.Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Walle
Vorlage: 26/003
 18.Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen
 19.Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt
 20.Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung
 21.Einwohnerfragestunde
 22.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismusförderung und Stadtmarketing

 

Termin:

Montag, 02.03.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 11.11.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Familien- und Wohlfühlbad "de Baalje"; Änderung der Haus- und Badeordnung - Vorlage: 25/219
 8.Antrag Frau Strentzsch und Herr Kruse-König (Mitglieder im OR Aurich-Kernstadt), hier: Anpassung der Hausordnung im de Baalje
Vorlage: ANTRAG 24/029
 9.Änderung der Nutzungsgebühr für das Schulschwimmen im Familien- und Wohlfühlbad "de Baalje" zum 01.08.2026 - Vorlage: 26/033
 10.Antrag der Fraktion SPD, hier: Änderung der Tarifstruktur der Eintrittspreis von Inhabern der Auricher Ermäßigungskarte - Vorlage: ANTRAG 25/049
 11.Antrag der GFA-Fraktion, hier: Steigerung der Sichtbarkeit der Norder- und Osterstraße - Vorlage: ANTRAG 26/003
 12.Anpassung der Eintritts- und Abopreise des Theaterabonnements ab der Saison 2026/2027 - Vorlage: 26/046
 13.Anfragen an die Verwaltung
 14.Einwohnerfragestunde
 15.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Stadt Aurich                                                                                                                                                                                        Aurich, den 17.02.2026
Der Bürgermeister
FD 12 AZ: 12 / 20 20 20 – 2026/2027


 

Veröffentlichungsvermerk

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Aurich für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die gemäß §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 139 NKomVG i. V. m. § 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Aurich am 17.02.2026, Az. l/10-150 20 1, erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 23.02.2026 bis zum 03.03.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. 

Es wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1221 oder der E-Mail-Adresse meyer@stadt.aurich.de gebeten.

Der Bürgermeister

Feddermann

Anlage: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Aurich 2026/2027

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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans VE 08 „Rahe/Boomweg“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 08 Rahe/Boomweg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. 

Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
       Verfahrens- und Formvorschriften 
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
       Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 tritt der Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ in Kraft. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. 

Aurich, den 11.02.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rahe/Boomweg“ 


Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 19.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 78. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 08.10.2025, Az. 1515/2024, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich der 78. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 - 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. 

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
       Verfahrens- und Formvorschriften 
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
       Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 wird die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. 

Aurich, den 11.02.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ 


Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.01.1999 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Sandhorster Loog“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ wird damit rückwirkend zum 04.06.1999 in Kraft gesetzt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
       Verfahrens- und Formvorschriften 
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
       Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen.  

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 12.02.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ Teilbereich I und II


Der Rat der Stadt Aurich hat am 02.12.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ bestehend aus dem Teilbereich I und II nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 284 Teilbereich I und II hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und Teil II im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II wird damit rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft gesetzt.

Die Geltungsbereiche (Teilbereich I und II) des Bebauungsplans Nr. 284 sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
     Verfahrens- und Formvorschriften 
2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
     Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 05.02.2026
Der Bürgermeister

Feddermann

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 304 „An der Johanniskirche“


Der Rat der Stadt Aurich hat am 28.02.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 304 „An der Johanniskirche“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ wird damit rückwirkend zum 28.02.2013 in Kraft gesetzt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 304 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
     Verfahrens- und Formvorschriften 
2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
     Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen.  

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 05.02.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“


Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.05.2006 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. 

Die Ausfertigung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ wird damit rückwirkend zum 17.11.2006 in Kraft gesetzt. 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 
1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
     Verfahrens- und Formvorschriften
2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
     Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ rückwirkend in Kraft. 

Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. 

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. 

Aurich, den 09.02.2026
Der Bürgermeister  

Feddermann 

Stadt Aurich                                                                                                                                                                                     Aurich, den 06.01.2026
Der Bürgermeister                                      


Kindertagesstätten der Stadt Aurich  


Der Anmeldeschluss für die Anmeldung und die Eintragung in die Vormerkliste der Regel- und Integrationskinder in den Kindertagesstätten der Stadt Aurich ist für das Kindergartenjahr 2026/2027 auf den 28.02.2026 festgelegt worden. 

Dieses gilt sowohl für die Kinder, die einen Kindergarten besuchen möchten, als auch für die Anmeldung in einer Krippe oder in einem Hort.

Die Anmeldung der Kinder erfolgt online bei der Stadt Aurich unter http://kiga-anmeldung.aurich.de. Es ist darauf zu achten, dass nach Absendung der Anmeldung eine automatische Bestätigungsmail eintrifft, nur dann war die Anmeldung auch erfolgreich.

Eine Anmeldung ist nur für Kinder möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich haben.

Bei der Anmeldung des Kindes für einen Integrationskindergarten sollte zusätzlich der Fachdienst Bildung/Soziales/Sport der Stadt Aurich unter der E-Mailadresse kindergartenverwaltung@stadt.aurich.de von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Kenntnis gesetzt werden.

Nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Weitergabe der Wünsche an die jeweiligen Kindertagesstätten. Die Kontaktaufnahme zu den Eltern erfolgt ebenfalls durch die Kindertagesstätten. 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

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Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin. 

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