Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 391 „In der Diere“ und 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 391 „In der Diere“ und die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnnutzung sowie Flächen für den Gemeinbedarf.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 391 „In der Diere“ und der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 391 „In der Diere“ und der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 391
Geltungsbereich 65. Änderung Flächennutzungsplan
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Übersicht Lage im Raum
- Auszug aus dem Flächennutzungsplan
- Auszug aus der Übersicht der Bebauungspläne
- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Vorentwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 391
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 391
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 391 und der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 03.09.2024
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung der Stadt Aurich
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kultur | |
| Termin: | Donnerstag, 12.09.2024, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
1. | Eröffnung der Sitzung |
2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
3. | Genehmigung des Protokolls vom 21.08.2024 |
4. | Feststellung der Tagesordnung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
7. | Vorstellung neue Leitung Kunstschule/MachMitMuseum Frau Finja Trebesch |
8. | Vorstellung neue Leitung der Stadtbibliothek Frau Sonja Hohnholt |
9. | Ganztagesrechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter ab 2026 |
10. | Anfragen an die Verwaltung |
11. | Einwohnerfragestunde |
12. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Harms
Bekanntmachung der Stadt Aurich
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Sanierung | |
| Termin: | Dienstag, 10.09.2024, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
1. | Eröffnung der Sitzung |
2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
3. | Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2024 |
4. | Feststellung der Tagesordnung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
7. | Informationsvorlage zum Bebauungsplan VE 07 "Erweiterung Gewerbegebiet Schirum" und zur 76. Flächennutzungsplanänderung |
8. | Informationsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 396 -Bestattungswald/Popens und zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes |
9. | Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren für den Ortsrat Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg |
10. | Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren OR Walle |
11. | Anfragen an die Verwaltung |
12. | Einwohnerfragestunde |
13. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Bekanntmachung der Stadt Aurich
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| Straßen- und Wegebereisung des Ortsrates Egels/Wallinghausen | |
| Termin: | Mittwoch, 11.09.2024, 15:00 Uhr |
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Treffpunkt: Grundschule in Wallinghausen
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Einsatzzeiten für Rasenmäher
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.