Bekanntmachung der Stadt Aurich
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich | |
| Termin: | Donnerstag, 01.08.2024, 18:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
1. | Eröffnung der Sitzung |
2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
3. | Genehmigung des Protokolls vom 28.05.2024 |
4. | Feststellung der Tagesordnung |
5. | Feststellung Sitzverlust Frau Kirsten Idler |
6. | Feststellung Sitzverlust Timo Mehlmann |
7. | Verpflichtung und Pflichtenbelehrung Frau Claudia Stolte |
8. | Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters |
9. | Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters |
10. | Einwohnerfragestunde |
11. | Kenntnisgaben |
12. | Antrag der AWG-Fraktion, hier: gebührenfreies Parken an Wochenmarkttagen bis 14:00 Uhr in der Innenstadt Aurich |
13. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
14. | Anfragen an die Verwaltung |
15. | Einwohnerfragestunde |
16. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Bekanntmachung der Stadt Aurich
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Popens | |
| Termin: | Donnerstag, 01.08.2024, 19:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte "Lindenhof", Egelser Straße 141a, 26605 Aurich
|
Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.
Treffpunkt: 17:30 Uhr beim Lindenbaum in Popens.
Die Straßen- und Wegebereisung wird mit dem Fahrrad durchgeführt.
Tagesordnung:
1. | Eröffnung der Sitzung |
2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
3. | Genehmigung des Protokolls vom 02.05.2024 |
4. | Feststellung der Tagesordnung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Kenntnisgaben |
7. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung |
8. | Bekanntgabe Termine |
9. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
10. | Anfragen an die Verwaltung |
11. | Einwohnerfragestunde |
12. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Einsatzzeiten für Rasenmäher
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.