Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz;
Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (Km 1,858 bis Km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich


Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2023

 

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Aurich (Planfeststellungsbehörde) vom 09.10.2023 – Az.: IV/66 11 20/L34– ist der Plan für den Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (Km 1,858 bis Km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich gemäß § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) i. V. m. den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), insbesondere §§ 72 ff. und Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG), insbesondere §§ 5 ff. festgestellt worden.

 

II.

  1. Die Entscheidung über das Vorhaben wird gemäß § 27 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
     
  2. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)

    in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

    im Rathaus der Stadt Aurich, 2. Obergeschoss, Raum 209,

    während der Dienststunden

    montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
    donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
    freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    zur Einsicht aus.
     
  3. Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG).
     
  4. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
     
  5. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendung rechtzeitig erhoben haben, beim Landkreis Aurich schriftlich angefordert werden.
     
  6. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internet-Seiten https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html sowie unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.

    Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

 

III.

Gegenstand des Vorhabens

Der Neubau des Radweges an der L 34 beginnt bei km 1,858 in Wiesens an der Einmündung der Stadtstraße „Osterfeldstraße“ und endet in Brockzetel bis zum Ende der Eckausrundung der Einmündung „Zum Kanal“. Die Gesamtlänge beträgt 6,8 km. In Wiesens schließt der Radweg bei km 8,687 an den vorhandenen Radweg an der L 34 an.

Der Verlauf des Radweges orientiert sich weitestgehend an der Landesstraße, in einigen Bereichen wird der Radweg zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft verschwenkt.

Die Befestigung des Radweges erfolgt in Asphaltbauweise.

 

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

 

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet im Wesentlichen:

Der Plan zum Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (km 1,858 bis km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich wird festgestellt.

Dem Träger der Straßenbaulast wurden umfangreiche Auflagen insbesondere zum Schutz von Natur und Landschaft, zu den Kompensationsmaßnahmen, zum Abfall- und Bodenschutzrecht, zum Wasserrecht und zum Denkmalschutz erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von der Stadt Aurich oder dem Landkreis Aurich auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.

 

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.

Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  1. Schriftlich:
    Die Klage kann schriftlich erhoben werden. Die Anschrift lautet Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg.
     
  2. Auf elektronischem Weg:
    Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Oldenburg erhoben werden.

 

Die Klage ist gegen den Landkreis Aurich, Fischteichweg 7 - 13, 26603 Aurich zu richten.

 

Auf die gleichlautenden Bekanntmachungen im Aushangkasten des Rathauses, auf der Internetseite der Stadt Aurich unter der Adresse www.aurich.de sowie auf die Bekanntmachung des Landkreis Aurich im Amtsblatt für den Landkreis Aurich wird hingewiesen.

 

Aurich, den 28.03.2024

Stadt Aurich
Der Bürgermeister
In Vertretung
Vorwerk

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft

                                                                                                                                                 Aurich, 26.03.2024
Stadt Aurich 
Der Bürgermeister


Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung


 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Walle

 

Termin:

Donnerstag, 04.04.2024, 18:00 Uhr

 

Ort:

Sportheim bei der Grundschule in Walle, Wallster Loog, 26607 Aurich

 

 

  Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls vom 08.02.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung

 6.

Einwohnerfragestunde

 7.

Kenntnisgaben

 8.

Dauerhafte Befestigung Georgsfelder Weg

 9.

Neuinstallation eines Hydranten am Kölkeweg

 10.

Maibaumfeier 2024

 11.

Berichte, Wünsche, Anregungen

 12.

Anfragen an die Verwaltung

 13.

Einwohnerfragestunde

 14.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung


 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Schirum

 

Termin:

Dienstag, 02.04.2024, 18:00 Uhr

 

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus Coordohms Huus,

Timmeler Straße 22, 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls vom 30.01.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben

 7.

Antrag auf Fristverlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/035

 8.

Antrag auf Verlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/037

 9.

Antrag auf Verlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/043

 10.

Frühjahrsputz 2024

 11.

Maibaumfeier 2024

 12.

Berichte, Wünsche, Anregungen

 13.

Anfragen an die Verwaltung

 14.

Einwohnerfragestunde

 15.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung


 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Beteiligungen

 

Termin:

Dienstag, 02.04.2024, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 13.02.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben der Verwaltung

 7.

Antrag auf Fristverlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/035

 8.

Antrag auf Verlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/037

 9.

Antrag auf Verlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist
Vorlage: 24/043

 10.

Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gewerbegebiet Middels III
Vorlage: 24/067

 11.

Anfragen an die Verwaltung

 12.

Einwohnerfragestunde

 13.

Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs
 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Wiesens und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wiesens
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Absatz 1 BauGB.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Wiesens und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut beschlossen und in seiner Sitzung am 26.02.2024 die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Ziel der Planung soll sein, südöstlich des Stadtgebietes im Ortsteil Wiesens weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Die benannte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles Wiesens und grenzt südwestlich an die vorhandene Wohnbebauung innerhalb der Flächen des Bebauungsplans Nr. 177 –Am Lindenbaum- und nordwestlich an Flächen für die Landwirtschaft an.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 und der Vorentwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung in dem Zeitraum 

vom 11.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahmen(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bei der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 357 „Osterfeldstraße“ und der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Übersicht Lage im Raum
  • Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 357 Osterfeldstraße
  • Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 357 Osterfeldstraße inklusive der textlichen Festsetzungen
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357
  • Vorentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 357
  • Biotoptypen im Plangebiet
  • Brutvögel im Plangebiet

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung auch im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste einsehbar.

Aurich, den 28.02.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

62. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Aurich sowie des Bebauungsplanes Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ und des 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 127 wird im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ aufgehoben.

Das grundlegende Planungsziel ist - durch Schaffung eines neuen Fachmarktzentrums im Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt - die Stärkung des Mittelzentrums Aurich als Einkaufsstadt. Die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzungen werden festgesetzt und zusätzliche Nutzungen, wie Hotel- und Wohnungen in den Obergeschossen planungsrechtlich ermöglicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum  

 

vom 26.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich aus.

 

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahmen(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 350 und der 62. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
                                                                                          

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Verkehrliche Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung ALT
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung NEU
  • Begründung zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt in Aurich
  • Raumordnerische Beurteilung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt-Landkreis Aurich
  • Ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelsstandort Pferdemarkt – CIMA
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Landkreis Aurich 19.05.2023
  • Nabu Aurich 21.05.2023
  • NLWKN Aurich 17.04.2023
  • Privater Anlieger 03.04.2023
  • Stadtentwässerung Aurich 16.05.2023

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 350 zu Gewerbelärm, Verkehrslärm, Lichtemissionen, Insektenschutz, Fledermäuse, Brutvögel, Baumerhalt, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzung, Bodenversiegelung, Werbeanlagen und Gebäudehöhen,
  • Örtlichen Bauvorschriften zu Werbeanlagen,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 350 zu Lichtemissionen, Verkehrslärm, Brutvögel, Fledermäuse, Wallhecken, Biotoptypen, Baumerhalt, Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Klimasituation und Landschaftsbild,
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127 zu Gehölzerhalt und Wallheckenschutz,
  • Schalltechnisches Gutachten zu Verkehrslärm und Gewerbelärm.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter  https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html  sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 14.02.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Öffentliche Bekanntmachung zum Soldatengesetz –
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz

 

Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung für 2025 erfolgt im März 2024.

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2025 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu erklären. Ein entsprechendes Formular zum Widerspruchsrecht ist im Bürgerbüro der Stadt Aurich erhältlich.

Stadt Aurich                                                                                    Aurich, den 11.10.2023
Sachgebiet Ordnungswesen
Der Bürgermeister
Im Auftrage

Sinnen-Grau

Winterdienst

Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin. 

Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind bei Straßenglätte gefährdet. Aus diesem Grund sind die Gehwege einschließlich der gemeinsamen Geh- und Radwege oder die als Gehweg benutzten Straßenteile bei Schnee und Glätte so zu reinigen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Diese Bereiche sind bis zu einer Breite von einem Meter freizuhalten. Fehlt ein ausgebauter Gehweg, ist ein 0,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Sofern kein Seitenraum vorhanden ist, ist am äußeren Fahrbahnrand ein 0,50 m breiter Bereich freizuhalten, sofern es sich nicht um eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße handelt. 

Wenn am Vorabend nach 20:00 Uhr Schnee gefallen ist, muss die Räumung werktags bis spätestens 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des nächsten Tages durchgeführt sein. Im Übrigen ist die Räumung bei Bedarf und bei anhaltendem Schneefall gegebenenfalls auch mehrmals täglich durchzuführen.

Bei Glätte sind die vorgenannten Bereiche ebenfalls zu den genannten Zeiten mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Beseitigung von Eis und Schnee keine umweltschädlichen Chemikalien verwendet werden dürfen. Zu den umweltschädlichen Chemikalien zählt u. a. das Streusalz. Streusalz darf nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen, wie z. B. bei Blitzeis oder an Gefahrenstellen (Treppen, Brückenauf- und -abgängen) eingesetzt werden. 

Sofern Anlieger ihren Pflichten im Winterdienst nicht nachkommen, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.


Anlagen:

-> Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Aurich (Straßenreinigungssatzung) [PDF]
-> Straßenverzeichnis [PDF]
-> Verordnung über die Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Aurich [PDF]