Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Wiesens und die 30. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Absatz 1 BauGB.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 07.11.2022 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 357 „Osterfeldstraße“ und die 30. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung beschlossen.
Ziel der Planung soll sein, südöstlich des Stadtgebietes im Ortsteil Wiesens weitere Wohnbauflächen auszuweisen. '
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13 a Absatz 2 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1BauGB abgesehen.
Der erneute Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 13b BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 in dem Zeitraum
vom 09.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer-Nr.: 232 eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig informieren und im Rahmen dieser Frist Äußerungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 357 „Osterfeldstraße“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 357 mit den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften,
- der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 357 und
- der 30. Flächennutzungsplanberichtigung.
Die in den Planunterlagen verwendeten Regelwerke und DIN-Normen stehen zur Einsicht zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden sowie im Aushangkasten der Stadt Aurich, Rathaus veröffentlicht.
Ebenso ist die Planung auch im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste einsehbar.
Aurich, den 26.04.2023
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
71. Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemalige Blücher-Kaserne“
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. v. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Rat der Stadt Aurich hat am 23.05.2023 die Auslegung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ehemalige Blücher-Kaserne“ der Stadt Aurich beschlossen.
Die Stadt Aurich hat die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen nutzungsgemischten Stadtquartiers und von zwei Grünverbindungen auf dem ehemaligen Gelände der Blücher-Kaserne zu schaffen. Die Fläche soll in das Stadtgefüge integriert und ein Gebäudeerhalt der bauzeitlichen, denkmalgeschützten Bestandsgebäude mit Nutzungen wie Wohnen, Dienstleistung und Sportanlagen verwirklicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt der Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 15.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
öffentlich, zu jedermanns Einsicht aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.1 Baugesetzbuch.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich einsehen.
Während der Auslegungsfrist kann jede Person schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen bei der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Bei der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
1. dem Entwurf der Planzeichnung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes,
2. dem Entwurf der Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes,
3. dem Entwurf des Umweltberichtes zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes,
4. Abwägungsvorschlag und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung,
5. der Fachstellungnahme zu Ameisenbläulingen von 2022,
6. der Fledermaus-Untersuchung Bericht und Karten von 2015,
7. der Fledermaus-Untersuchung Bericht und Karten von 2022,
8. der Fledermaus-Untersuchung Kurzeinschätzung Vergleichbarkeit 2015 und 2022,
9. der Brutvogelbestandsaufnahme Nordteil von 2021,
10. der Brutvogelbestandsaufnahme Südteil von 2022,
11. der Biotoptypenkartierung von 2017 und 2019 mit Legende,
12. der Baumbewertung mit Tabellen und Karten von 2015 und
13. der Baumbewertung mit Tabellen und Karten von 2022.
Folgende weitere Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
14. Trinkwassergewinnungsgebiet Wasserwerk Aurich-Egels von 2018,
15. Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2022,
16. Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2022,
17. Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2022,
18. Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2022 und
19. Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes von 2022.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zum Schutzgut Mensch
- Schallemissionen bzgl. Wohnhäusern durch Verkehrslärm und Wärmepumpen (in 02., 03. und 18.).
Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Archäologische Kulturdenkmale und Bodenfunde (in 02., 03. und 17.) und
- Denkmalschutz für Baudenkmale der ehemaligen Blücherkaserne (in 02. und 03.).
Zum Schutzgut Fläche
- Versiegelung und Entsiegelung im Plangebiet (in 03. und 19.).
Zum Schutzgut Tier- und Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften
- Brutvogelbewertung und -schutz (in 02., 03., 09. und 10.),
- Wallheckenschutz (in 02., 03. und 11.),
- Fledermausuntersuchung und –bewertung (in 02., 03., 06., 07., 08., 12., 13. und 15.),
- Baumschutz, Baumerhalt, Baumpflanzung (in 02., 03., 12., 13., 15. und 18.),
- Biotoptypenkartierung und Biotopschutz für Magerrasen, mesophiles Grünland, Sumpfwald und Stillgewässer (in 03. und 11.),
- Schmetterlingsvorkommen, v.a. Ameisenbläulinge (in 02., 03., 05. und 18.) und
- Begrenzung von Lichtemissionen zum Insekten- und Fledermausschutz (in 03., 06., 07., und 15.).
Zum Schutzgut Boden
- Bodentypen und -funktionen (in 02., 03. und 19.),
- Bodenversiegelung und Bodenaufwertung (in 02., 03. und 19.) und
- Altlasten und Kampfmittel (in 02., 03., 15. und 16.).
Zum Schutzgut Wasser
- Grundwasserneubildung und Grundwasserschutz im Trinkwassergewinnungsgebiet Wasserwerk Aurich-Egels (in 02., 03., 14. 16. und 19.) und
- Oberflächenentwässerung und Versickerung (in 02., 03. und 15.).
Zum Schutzgut Klima/Luft
- Klimasituation, Klimaschutz, Klimaanpassung (in 02. und 03.).
Zum Schutzgut Landschaftsbild
- Wohnbebauung mit Umgestaltung der Grünstrukuren mit Baumbestand (in 03., 12. und 13.) und
- Landesforst Eickebusch am Nordrand des Plangebietes (in 02., 03., 15. und 18.).
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG: Großbaumbestand im Plangebiet (in 02., 03., 11., 12., 13. und 15.),
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG: Wallhecken am Nordrand und Westrand des Plangebietes (in 02., 03. und 11.),
- geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG: drei naturnahe Stillgewässer im Plangebiet (in 02., 03. und 11.),
- geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 24 Abs. 2 Nr. 3 NNatSchG: mesophiles Grünland im Zentrum des Plangebietes (in 03.),
- geschützter Biotop nach § 30 Abs. 2 BNatSchG: Magerrasen im Südteil des Plangebietes (in 03. und 11.) und
- geschützer Biotop nach § 30 Abs. 2 BNatSchG: Sumpfwald im Landesforst Eickebusch nördlich des Plangebietes (in 02., 03., 15. und 18.).
Die Norm DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ wird in den Planunterlagen verwendet und steht zur Einsicht zur Verfügung.
Der Geltungsbereich der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Die Planunterlagen sind im Internet unter: www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB auch unter uvp.niedersachsen.de ab dem 15.06.2023 abrufbar.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses der Stadt Aurich und die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden wird hingewiesen.
Aurich, den 31.05.2023
Der Bürgermeister
Feddermann