Nach § 8 a Absatz 3 Satz 4 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) können sich Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, mit ihrem Begehren unmittelbar an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte nimmt insoweit auf örtlicher Ebene eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch Beschäftigte der öffentlichen Stelle jederzeit an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass diese Eingaben dem behördlichen Datenschutzbeauftragten unmittelbar zugehen.
Kontakt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter nach § 8 a Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) ist bei der Stadt Aurich Herr Torsten Knöller. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Stadt Aurich
Herr Torsten Knöller
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
Tel.: 0441/9714-159
E-Mail: datenschutz@kdo.de
Der behördliche Datenschutzkoordinator der Stadt Aurich ist Herr Timo Peters. Der behördliche Datenschutzkoordinator ist wie folgt zu erreichen:
Behördlicher Datenschutzkoordinator der Stadt Aurich
Herr Timo Peters
Bgm-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Telefon: 04941/12-11 28
E-Mail: Datenschutzkoordinator@stadt.aurich.de