Bäume sind zur Belebung des Ortsbildes, Landschaftsbildpflege, Gartengestaltung und Sauerstoffbildung sowie zum Staub-, Sonnen- und Windschutz unverzichtbar. Sie sind auch Lebensraum vieler Vogel- und Insektenarten. Für die Stadt Aurich besteht daher für größere Bäume eine Baumschutzsatzung.
Im Stadtgebiet sind nach der Baumschutzsatzung Bäume langlebigerer Arten wie Eiche, Linde, Buche, Esche, Ahorn, Ulme, Rosskastanie, Mammutbaum, Walnuss, Esskastanie, Platane, Eibe, Scheinzypresse und Robinie geschützt, wenn sie mindestens 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Boden aufweisen. Auch Eigentümer geschützter Gehölze müssen diese regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Krankheiten prüfen und nötige Pflegemaßnahmen unter Anwendung der Naturschutzregeln ausführen.
Nester mit brütenden Vögeln dürfen z. B. durch Gehölzschnitt in der Zeit von März bis Juli nicht gestört werden.
Neufassung der Satzung über den Schutz des Baumbestandes für die Stadt Aurich
Der Rat der Stadt Aurich hat am 08.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Satzung über den Schutz des Baumbestandes beschlossen. Die Satzung wurde am 09.12.2022 im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden veröffentlicht und trat am 10.12.2022 in Kraft. Gleichzeitig trat die Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Fassung vom 18.05.2006 außer Kraft.