Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen.
Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 389 „Weizenstraße“ und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Kirchdorf.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 389
Geltungsbereich der 73. Änderung Flächennutzungsplan
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
- Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 und zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 389
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 389
- Biotoptypenkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
- Brutvogelkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
- Oberflächenentwässerungsplan
- Schallgutachten Verkehrslärm von 2022
- Schallgutachten Verkehrslärm von 2025
- Verkehrsgutachten
- Wohnverkehre Nord
- Wohnverkehre Süd
- Lageplan Kompensation
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhalt Gehölzpflanzungen, Wallhecken, Bodenversiegelung, Regenrückhaltebecken von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhaltung, Wallhecken, Bodenversiegelungen, Oberflächenentwässerung von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 389 und zur 73. Änderung Flächennutzungsplan zu
- Brutvögeln, artenreichem Grünland, Waldameisen, Wallhecken, Fledermäusen, Baumerhalt, Gehölzpflanzungen, Bodenversiegelung, Grundwasser, Oberflächenentwässerung von 2025
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu Grünlandvegetation, Brutvogel-, Fledermaus- und Insektenschutz, Waldameisenumsiedlung und Wallheckenbepflanzung von 2025,
- Karte Biotoptypen von 2022
- Karte Brutvögel von 2022
- Kompensationspool Extumer Hammrich, Karte zum Externausgleich von 2025
- Oberflächenentwässerungs-Plan von 2025
- Schalltechnische Immissionsprognose Verkehrslärm von 2022
- Stellungnahme Straßenverkehrslärm von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme fünf private Anwohner von 2024
- Stellungnahme ein privater Anwohner von 2024
- Stellungnahme zwei private Anwohner von 2024
- Stellungnahme ein privater Anlieger von 2024
- Stellungnahme zwei private Anlieger von 2024
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme-Ergänzung des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz von 2024
- Stellungnahme des BUND Ostfriesland von 2024
- Siedlungsentwicklungskonzept Biotoptypenkartierung Weizenstraße Schwarzes Fehn von 2017 und Nachkartierung von 2020
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- Gesetzlich nach § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz geschützte Biotope: 2,17 ha artenreiches mesophiles Grünland im Südteil des Plangebietes
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: 654 m Wallhecken im Plangebiet
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: eine Stieleiche am Westrand mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 04.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Kontakt
Stadt Aurich
Technisches Rathaus
Fachdienst Planung
Leerer Landstraße 5-9
26603 Aurich
Tel.-Nr.: 04941/12-0
E-Mail: stellungnahme@stadt.aurich.de