Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen einschließlich der Begründung beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, für das obengenannte Plangebiet das bestehende städtebauliche Erfordernis einer Nahverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung der Grundstücke zu schaffen. Hierfür sollen die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass sich zukünftige Bauvorhaben in die bestehende Struktur und die Charakteristik des Ortes einfügen. Die Baugrenzen werden dafür so angepasst, dass das Nachverdichtungspotential auf den Grundstücken vollständig ausgeschöpft werden kann. Im westlichen Teil des Plangebiets ist eine Überplanung des kleinen Waldstücks mit Wohnbebauung vorgesehen. Als Kompensation für die Waldfläche wird eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme in Spekendorf textlich festgesetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes PO 11/N wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Es wurde eine Umweltprüfungs-Vorprüfung gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ in dem Zeitraum 

 

vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans PO 11/N

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. PO 11/N mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung 
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans PO 11/N nebst Umweltprüfungs-Vorprüfung
  • Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplans Nr. PO 11/N
  • Erläuterungsbericht des Entwässerungskonzeptes im Entwurf mit Anlagen

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 06.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, den zunehmenden Wunsch nach Bestattungsmöglichkeiten in einem Bestattungswald nachzukommen. Um geeignete Flächen zu finden, hat die Stadt Aurich verschiedene bestehende Waldflächen im Stadtgebiet Aurichs in Augenschein genommen. Als geeignete Fläche für die Ausweisung eines Bestattungswaldes kristallisierten sich die Flächen des Popenser Gehölzes heraus.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum 

 

vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396

Geltungsbereich 74. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Planzeichnung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
  • Umweltbericht
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Bodengutachten
  • Brutvogelkartierung mit Anlagen
  • Fledermauskartierung mit Anlagen

 

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 zu Grundwasserschutz und Flächenbefestigungen von 2025
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 mit Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 396 und zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
  • Bodengutachten mit Grundwasserstandsmessung von 2024
  • Brutvogelkartierung mit Anlagen von 2025 
  • Fledermauskartierung mit Anlagen von 2025

 

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2024
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2024
  • Stellungnahme der Entwässerungsverbandes Aurich von 2024 
  • Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2024

 

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:

  • Landschaftsschutzgebiet LSG AUR 9 „Popenser Gehölz und Umgebung“ nach § 26 BNatSchG und § 19 NNatSchG im gesamten Plangebiet

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, die geplante FFPV Anlage an diesem Standort zu errichten, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum 

 

vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.


Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401

Geltungsbereich 81. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Planzeichnung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
  • Umweltbericht
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Kurzbericht zur Brutvogelkartierung im Frühjahr 2025
  • Plan: Nachkartierung von Brutvögeln im Frühjahr 2025
  • Bericht zur Brut- und Gastvogelkartierung
  • Plan: Brutvogelerfassung 2021
  • Plan: Gastvogelerfassung 2021
  • Rastvogelauswertung Frühjahr 2021
  • Bestandserfassung Fledermäuse
  • Blendgutachten

 

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Extensivgrünland und Bodenschutz von 2025
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Blendwirkungen, Bodenversiegung, Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 401 und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Bodenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Brutvögeln, Fledermäusen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen, Landschaftsbild, Extensivgrünland und Bodenschutz von 2025
  • Brut- und Gastvogelkartierung mit Anlagen von 2021
  • Wiesenvogelkartierung mit Anlagen von 2025
  • Blendgutachten zu Photovoltaik-Modulen von 2025
  • Fledermauskartierung mit Anlagen von 2021

 

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme Bürgerin 1 von 2025
  • Stellungnahme Bürgerin 2 von 2025
  • Stellungnahme Bürger 1 von 2025
  • Stellungnahme Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Bürger 4 Bürgerin 6 von 2025
  • Stellungnahme Bürgerin 3 von 2025
  • Stellungnahme Bürgerin 4 von 2025
  • Stellungnahme Bürgerin 5 von 2025
  • Stellungnahme Jagdgenossenschaft Extum von 2025
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau Energie und Geologie von 2025
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
  • Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Emden von 2025
  • Stellungnahme der Ersten Entwässerungsverbandes Emden von 2025
  • Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2025

 

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:

  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 620 m Wallhecken im Plangebiet

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung der 55. Flächennutzungsplanänderung „Sandabbau“ im Stadtgebiet beschlossen.

Das grundlegende Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung des Sandabbaues für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet in dem Zeitraum 

 

vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung sind, grau umrandet dargestellt. Die nicht als Sandabbau dargestellten Flächen im Stadtgebiet werden nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB vom Sandabbau ausgeschlossen.


Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

  • Planzeichnung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Standortkonzept zur planerischen Steuerung des Rohstoffabbaus von Sanden und Kiessanden – Erläuterungsbericht von April 2021
  • Anlage 1 zum Standortkonzept: Ermittlung Abbaumengen – Restvolumen bestehender Bodenabbaustätten 
  • Anlage 2 zum Standortkonzept: Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße 
  • Anhänge zum Standortkonzept: 
    • Karte 1a harte Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
    • Karte 1b harte Tabuzonen – Infrastruktur
    • Karte 1c harte Tabuzonen – Natur und Landschaft
    • Karte 1d harte Tabuzonen – Raumordnung und Regionalplanung
    • Karte 1e harte Tabuzonen – Gesamtdarstellung
    • Karte 2a weiche Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
    • Karte 2b weiche Tabuzonen – Infrastruktur
    • Karte 2c weiche Tabuzonen – Natur und Landschaft
    • Karte 2d weiche Tabuzonen – Raumordnung, Regionalplanung und weitere pauschale Steuerungskriterien 
    • Karte 2e weiche Tabuzonen – Gesamtdarstellung
    • Karte 3: nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibende Potenzialflächen
    • Karte 4: ausgewählte Belange der Einzelfallbetrachtung
    • Karte 5: zusammenfassende Bewertung der Potenzialflächen
  • Ermittlung Abbaumengen Standortkonzept Sandabbau

 

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht zu Grundwasserschutz, Verkehrslärm, Staubflug, Brut- und Gastvögeln und Sandlagerstätten sowie Biotoptypenkartierungen der Sandabbauflächen von 2025
  • Standortkonzept Erläuterungsbericht zu Grundwasserschutz, Schutzgebieten, Moorerhaltung, Lärmschutz und Brut- und Gastvögeln von 2021
  • Standortkonzept Karte 1c Natur und Landschaft harte Kriterien, Karte 2c Natur und Landschaft weiche Kriterien und Karte 4 Belange der Einzelfallbetrachtung zu Schutzgebieten, Moorerhaltung und Walderhaltung von 2021
  • Standortkonzept Anlage 2 Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße von 2021

 

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Gesamtstellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich Untere Wasserbehörde von 2025
  • Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2025
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2025
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
  • Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes von 2025
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2025
  • Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2025
  • Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Magdeburg von 2025 
  • Stellungnahme des Wasserstraßen- u. Schifffahrtsamts Ems-Nordsee Emden von 2025

     

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:

  • geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecken auf den Sandabbauflächen in Tannenhausen, Dietrichsfeld, Langefeld, Middels, Wiesens und Brockzetel
  • Naturdenkmal ND AUR 121 „Heidemoor Brockzetel“ nach § 28 BNatSchG und § 21 NNatSchG: westlich Landreiterweg
  • Naturschutzgebiet NSG WE 257 „Kollrunger Moor“ nach § 23 BNatSchG und § 16 NNatSchG: Brockzetel südlich Meerweg

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 389 „Weizenstraße“ und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Kirchdorf.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 
 

vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 389

Geltungsbereich der 73. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
  • Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 und zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 389
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 389
  • Biotoptypenkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • Brutvogelkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • Oberflächenentwässerungsplan
  • Schallgutachten Verkehrslärm von 2022
  • Schallgutachten Verkehrslärm von 2025
  • Verkehrsgutachten
  • Wohnverkehre Nord
  • Wohnverkehre Süd
  • Lageplan Kompensation

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhalt Gehölzpflanzungen, Wallhecken, Bodenversiegelung, Regenrückhaltebecken von 2025
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhaltung, Wallhecken, Bodenversiegelungen, Oberflächenentwässerung von 2025
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 389 und zur 73. Änderung Flächennutzungsplan zu
  • Brutvögeln, artenreichem Grünland, Waldameisen, Wallhecken, Fledermäusen, Baumerhalt, Gehölzpflanzungen, Bodenversiegelung, Grundwasser, Oberflächenentwässerung von 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu Grünlandvegetation, Brutvogel-, Fledermaus- und Insektenschutz, Waldameisenumsiedlung und Wallheckenbepflanzung von 2025,
  • Karte Biotoptypen von 2022
  • Karte Brutvögel von 2022
  • Kompensationspool Extumer Hammrich, Karte zum Externausgleich von 2025
  • Oberflächenentwässerungs-Plan von 2025
  • Schalltechnische Immissionsprognose Verkehrslärm von 2022
  • Stellungnahme Straßenverkehrslärm von 2025

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme fünf private Anwohner von 2024
  • Stellungnahme ein privater Anwohner von 2024
  • Stellungnahme zwei private Anwohner von 2024
  • Stellungnahme ein privater Anlieger von 2024
  • Stellungnahme zwei private Anlieger von 2024
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
  • Stellungnahme-Ergänzung des Naturschutzbundes Aurich von 2024
  • Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz von 2024
  • Stellungnahme des BUND Ostfriesland von 2024
  • Siedlungsentwicklungskonzept Biotoptypenkartierung Weizenstraße Schwarzes Fehn von 2017 und Nachkartierung von 2020

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:

  • Gesetzlich nach § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz geschützte Biotope: 2,17 ha artenreiches mesophiles Grünland im Südteil des Plangebietes
  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: 654 m Wallhecken im Plangebiet
  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: eine Stieleiche am Westrand mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 04.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann