Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum 

 

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.


Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung 
  • Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
  • Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
  • Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum

 

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
  • Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann

 


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.12.2025 die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, am Standort Kreuzung Hasseburger Straße / Tannenbergstraße in unmittelbarer Nähe zum Auricher Hafen eine Fläche von circa 0,13 ha für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planungsrechtlich zu sichern.

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 mit den mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum 

 

vom 16.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026 

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 129/4 

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 
  • Begründung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
  • Schalltechnische Stellungnahme

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter  https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann