Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 - 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahmen@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

62. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Aurich sowie des Bebauungsplanes Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ und des 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 127 wird im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ aufgehoben.

Das grundlegende Planungsziel ist - durch Schaffung eines neuen Fachmarktzentrums im Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt - die Stärkung des Mittelzentrums Aurich als Einkaufsstadt. Die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzungen werden festgesetzt und zusätzliche Nutzungen, wie Hotel- und Wohnungen in den Obergeschossen planungsrechtlich ermöglicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum  

 

vom 26.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich aus.

 

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahmen(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 350 und der 62. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
                                                                                          

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Verkehrliche Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung ALT
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung NEU
  • Begründung zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt in Aurich
  • Raumordnerische Beurteilung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt-Landkreis Aurich
  • Ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelsstandort Pferdemarkt – CIMA
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Landkreis Aurich 19.05.2023
  • Nabu Aurich 21.05.2023
  • NLWKN Aurich 17.04.2023
  • Privater Anlieger 03.04.2023
  • Stadtentwässerung Aurich 16.05.2023

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 350 zu Gewerbelärm, Verkehrslärm, Lichtemissionen, Insektenschutz, Fledermäuse, Brutvögel, Baumerhalt, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzung, Bodenversiegelung, Werbeanlagen und Gebäudehöhen,
  • Örtlichen Bauvorschriften zu Werbeanlagen,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 350 zu Lichtemissionen, Verkehrslärm, Brutvögel, Fledermäuse, Wallhecken, Biotoptypen, Baumerhalt, Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Klimasituation und Landschaftsbild,
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127 zu Gehölzerhalt und Wallheckenschutz,
  • Schalltechnisches Gutachten zu Verkehrslärm und Gewerbelärm.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter  https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html  sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 14.02.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Anlagen:

01. Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung [PDF]

02. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 "Am Pferdemarkt" [PDF]

03. Flächennutzungsplan Bestand - Zeichnerischer Teil [PDF]

03. Flächennutzungsplan Bestand - Zeichenerklärung Teil 1 [PDF]

03. Flächennutzungsplan Bestand - Zeichenerklärung Teil 2 [PDF]

04. 62. Flächenntuzungsplanänderung - Zeichnerischer Teil [PDF]

04. 62. Flächennutzungsplanänderung - Zeichenerklärung [PDF]

05. Begründung zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung [PDF]

06. Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 [PDF]

07. Umweltbericht 62. Änderung Flächennutzungsplan "Am Pferdemarkt" [PDF]

08. Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 350 "Am Pferdemarkt" [PDF]

09. Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung des Einzelhandelsstandortes Pferdemarkt in der Stadt Aurich [PDF]

10. Raumordnerische Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten [PDF]

11. Ergänzende Stellungnahme zur raumordnerischen Beurteilung des Landkreises Aurich vom 17.03.2023 - Einzelhandelsstandort am Pferdemarkt [PDF]

12. Verkehrliche Beurteilung Bebauungsplan Nr. 350 [PDF]

13. Oberflächenentwässerungskonzept Am Pferdemarkt [PDF]

14. Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 350 [PDF]

15. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127 [PDF]

16. Stellungnahme Landkreis Aurich vom 19.05.2023 [PDF]

16. Stellungnahme FD 15 Stadtentwässerung der Stadt Aurich vom 16.05.2023 [PDF]

16. Stellungnahme NABU vom 21.05.2023 [PDF]

16. Stellungnahme NLWKN vom 17.04.2023 [PDF]

16. Stellungnahme privater Anlieger vom 03.04.2023 [PDF]

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 389 „Weizenstraße“ in Kirchdorf und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Kirchdorf
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 07.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 389 –Weizenstraße und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut beschlossen. In seiner Sitzung am 22.01.2024 wurde die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Der Bebauungsplanvorentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 389 besteht seitens des Erschließungsträgers die Absicht eine Wohnbebauung im Sinne der Nachhaltigkeit im Plangebiet Weizenstraße zu realisieren. In dem beiliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 „Weizenstraße“ ist aus südlicher Richtung eine Teilerschließung der allgemeinen Wohngebiete (WA) über die Weizenstraße mit Anschluss an die Straße Schwarzes Fehn und die Kirchdorfer Straße geplant. Aus nördlicher Richtung soll der zweite Teilbereich des Plangebietes über die Straße Waternüst mit Anschluss an die Straße Hoher Weg und weitergehend an die Kirchdorfer Straße erschlossen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 389 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

vom 26.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahmen(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bei der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Übersicht Lage im Raum
  • Auszug aus der Übersicht der Bebauungspläne
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan
  • der Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 389 mit den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften
  • der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 389
  • der Planzeichnung zum Vorentwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • der Begründung zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Biotoptypen-Bestandsplan und Brutvogel-Kartierung
  • Bestands-Maßnahmenplan Entwicklungsziele im Flächenpool Extumer Hammrich und
  • Bericht Schall BP 389 Verkehrslärm 2022-11-15.


Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung auch im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste einsehbar.

Aurich, den 14.02.2024
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Wiesens und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wiesens
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Absatz 1 BauGB.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Wiesens und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut beschlossen und in seiner Sitzung am 26.02.2024 die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht.

Ziel der Planung soll sein, südöstlich des Stadtgebietes im Ortsteil Wiesens weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Die benannte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles Wiesens und grenzt südwestlich an die vorhandene Wohnbebauung innerhalb der Flächen des Bebauungsplans Nr. 177 –Am Lindenbaum- und nordwestlich an Flächen für die Landwirtschaft an.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 und der Vorentwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung in dem Zeitraum 

vom 11.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahmen(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bei der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 357 „Osterfeldstraße“ und der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Übersicht Lage im Raum
  • Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 357 Osterfeldstraße
  • Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 357 Osterfeldstraße inklusive der textlichen Festsetzungen
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357
  • Vorentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Oberflächenentwässerungskonzept
  • Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 357
  • Biotoptypen im Plangebiet
  • Brutvögel im Plangebiet

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung auch im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste einsehbar.

Aurich, den 28.02.2024
Der Bürgermeister

Feddermann