Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 16.11.2020 die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 294 „westlich Dornumer Straße“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Des Weiteren überdeckt der Bebauungsplan Nr. 294 die Vorhaben bezogenen Bebauungspläne 02, 02/1 und 04. Diese wurden inhaltlich mit erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in den Bebauungsplan Nr. 294 einbezogen. Somit können diese aufgehoben werden.
Eine erneute Auslegung wird erforderlich, da die im Bebauungsplan (Stand 3. Auslegung) festgesetzten Schallschutzvorgaben für die vorhandene Wohnbebauung im Umfeld einer vorhandenen Holzhandlung mit angegliederten Sägewerk, dessen Betrieb und Entwicklung gefährden könnte. Aus diesem Grunde wurde der Geltungsbereich um die Wohngrundstücke, das Betriebsgelände der Holzhandlung und des angegliederten Sägewerks sowie vorhandener Sportanlagen aus dem Bebauungsplan ausgespart.
Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um Flächen westlich der Tannenhausener Ehe erweitert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB liegen die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 294 „westlich Dornumer Straße“ und zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich in dem Zeitraum vom
vom 08.03.2021 bis einschließlich 23.04.2021 aus.
Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geschlossen. Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, Während der Auslegungsfrist kann jede Person schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen bei der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, abgeben.
Sollten Sie Fragen zu den eingesehenen Unterlagen haben, können Sie ebenfalls unter der Telefonnummer 04941 12-2121 einen Telefontermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Bei der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Die Planung umfasst folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen:
1. Festsetzungen und Hinweise im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 294 von 2021,
2. Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2020,
3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 294 von 2021,
4. Umweltbericht zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 294 mit Lageplänen zum externen Ausgleich im Moorwald Plaggenburg, im Georgsfelder Moor und Am Wilhelminenholz in Walle von 2021,
5. Biotoptypen-Bestandsplan zum Umweltbericht von 2020,
6. Übersichtskarte der Ersatzwallhecken-Neuanlagen in Dietrichsfeld, Middels, Plaggenburg, Rahe, Sandhorst, Spekendorf und Tannenhausen zum Umweltbeicht von 2012,
7. Straßenausbaupläne der L 7 von 2011,
8. Schalltechnische Beratung von 2008,
9. Schalltechnische Beratung von 2011,
10. Geruchsgutachten Landwirtschaftskammer von 2019.
Folgende weitere Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
11. Umweltbezogene Stellungnahme des Entwässerungsverbandes Aurich vom 2.3.2011,
12. Umweltbezogene Stellungnahme des Entwässerungsverbandes Aurich vom 25.7.2011,
13. Umweltbezogene Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft Aurich vom 1.3.2011,
14. Umweltbezogene Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft Aurich vom 17.11.2011,
15. Umweltbezogene Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft Aurich vom 24.8.2011,
16. Umweltbezogene Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 6.9.2011,
17. Umweltbezogene Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 10.3.2011,
18. Umweltbezogene Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 24.11.2011,
19. Umweltbezogene Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 2.3.2011,
20. Umweltbezogene Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 19.12.2011,
21. Umweltbezogene Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 3.8.2011,
22. Umweltbezogene Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.2.2011,
23. Leitbilder, Pflegegrundsätze und Lageplan NLF Moorwald Plaggenburg von 2009,
24. Ersatzwallhecken-Konzept der Stadt Aurich von 2020,
25. Fledermausuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 324 von 2012,
26. Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 02 „Autohaus Hippen“ von 2001,
27. Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 04 „Fellensiek“ von 2001,
28. Biotoptypen-Bestandsplan zum Umweltbericht 3. Auslegung von 2012,
29. Bericht Umsetzung Amphibienpopulation Teich westl. Dornumer Str.7a von 2012,
30. Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zum Schutzgut Mensch
- Schallimmissionen an Wohnhäusern, besonders durch Gewerbelärm und Verkehrslärm (in 1., 2., 3.,
4., 7., 8., 9., 19., 20., 21. und 22.),
- Geruchsemissionen durch Rinder-Quarantäneanlage (in 3., 4. und 10.);
Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Archäologische Kulturdenkmale und Bodenfunde (in 1., 2., 3., 4., 13., 14. und 15.);
Zum Schutzgut Tier- und Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften
- Brutvogelvorkommen, –bewertung und –schutz (in 1., 3. und 4.),
- Wallheckenschutz und Wallheckenentfernung (in 1., 2., 3., 4., 5., 6., 16., 17. und 18.),
- Wallheckenneuanlagen in Dietrichsfeld, Middels, Plaggenburg, Rahe, Sandhorst, Spekendorf und
Tannenhausen (in 4., 6., 16., 17., 18. und 24.,)
- Biotoptypenkartierung (in 1., 3., 4., 5. und 28.),
- Fledermaus–Bestand, -Lebensräume und-Schutz (in 1., 3., 4. und 25.),
- Amphibienbestand und –schutz, insbesondere zu Erdkröten (in 1., 3., 4., 5., 16., 17., 18. und 29.),
- Baumschutz und Baumentfernungen im Plangebiet (in 1., 3., 4., 5., 7., 16., 18. und 28.),
- Ersatzbäume durch ein Feldgehölz in Walle Am Wilhelminenholz (in 4. und 18.),
- Ausgleichsmaßnahme Waldvernässung im Moorwald Plaggenburg der NLF (in 4. und 23.),
- Ausgleichsmaßnahme Hochmoorvernässung im Georgsfelder Moor (in 3., 4. und 30.);
Zum Schutzgut Boden
- Bodentypen und -funktionen (in 3., 4. und 23.),
- Bodenversiegelung und -aufwertung (in 1., 3., 4., 26. und 27.);
Zum Schutzgut Wasser
- Grundwasserneubildung und Grundwasserschutz (in 3, 4., 11., 12., 16., 17. und 18.),
- Unterhaltung Gräben II. Ordnung, Auswirkungen auf Wasserhaushalt (in 1., 3., 4., 11., 12., 16., 17.,
und 18.),
- Regenrückhaltung und Oberflächenentwässerung (in 1., 3., 4., 11., 12., 16., 17. und 18.);
Zum Schutzgut Klima/Luft
- Örtliche Klimasituation und –beeinträchtigung durch Bebauung (in 3. und 4.);
Zum Schutzgut Landschaftsbild
- Landschaftsbildbeschreibung, -bewertung und –schutz (in 1., 2., 3., 4., 6., 16., 17. und 18.),
- Randeingrünung der Bauflächen, auch durch Ersatzwallhecken-Neuanlagen am Eingriffsort in
Sandhorst (in 3., 4., 6., 16., 17., 18. und 24.),
- Gebäudehöhenbeschränkungen (in 1., 3. und 4.);
Zum Schutzgut Fläche
- städtebauliche Zahlenwerte für neu ausgewiesene Bauflächen (in 3. und 4.),
- Bauflächen-Neuausweisungen (in 1., 3. und 4.).
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NAGBNatSchG,
Baumschutzsatzung der Stadt Aurich für 32 größere Einzelbäume;
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG,
geschützte Wallhecken auf ca. 870 m Länge.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 294 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Die Planung ist im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.
Aurich, den 24.02.2021
Der Bürgermeister
Feddermann
Anlagen:
1. Entwurf Bebauungsplan Nr. 294
2. Entwurf Begründung 29. Änderung Flächennutzungsplan
2a. 29. Flächennutzungsplanänderung -ALT-
2b. 29. Flächennutzungsplanänderung -ALT- Zeichenerklärung
2c. 29. Flächennutzungsplanänderung -NEU-
2d. 29. Flächennutzungsplanänderung -NEU- Zeichenerklärung
3. Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 29
4. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 294 und 29. Änderung Flächennutzungsplan
5. Biotoptypen-Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 294
6. Übersichtskarte der Kompensationsflächen zum Bebauungsplan Nr. 294
7. Umgestaltung Dornumer Straße L7 - Lageplan Blatt 1A
7a. Umgestaltung Dornumer Straße L7 - Lageplan Blatt 2
7b. Umgestaltung Dornumer Straße L7 - Lageplan Blatt 3B
7c. Verbreiterung Dornumer Straße L7 - Lageplan Blatt 1C
7d. Verbreiterung Dornumer Straße L7 - Lageplan Blatt 2A
7e. Verbreiterung Dornumer Straße L7 - Straßenquerschnitt
10. Immissionsschutzgutachten zum Bebauungsplan Nr. 294
10a. Immissionsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 294
11. Stellungnahme Entwässerungsverband Aurich vom 02.03.2011
12. Stellungnahme Entwässerungsverband Aurich vom 25.07.2011
13. Stellungnahme Ostfriesische Landschaft vom 01.03.2011
14. Stellungnahme Ostfriesische Landschaft vom 15.11.2011
15. Stellungnahme Ostfriesische Landschaft vom 24.08.2011
16. Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 06.09.2011
17. Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 10.03.2011
18. Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 24.11.2011
19. Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 03.03.2011
20. Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 19.12.2011
23. Leitbilder Kompensationsflächenpool Pfalzdorfer Graben - Forstamt Neuenburg (Stand Februar 09)
23a. Lageplan Kompensationsflächenpool Pfalzdorfer Graben vom 03.03.2009
24. Konzept Ersatzwallhecken auf Privatgrundstücken der Stadt Aurich vom 03.04.2020
25. Untersuchung zur Fledermausfauna und artenschutzrechtliche Bewertung zum Bebauungsplan Nr. 324
25a. Fledermausuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 324, Karte 1a: Fledermaus-Fundpunkte
25b. Fledermausuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 324, Karte 1b: Fundpunkte Abendsegler
25c. Fledermausuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 324, Karte 1c: Fundpunkte Breitflügelfledermaus
25d. Fledermausuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 324, Karte 2. Horchboxen
25e. Anhang I - Ergebnisse der einzelnen Horchboxen
26. Maßnahmen- und Erschließungsplan Fa. Hippen
27. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fa. Fellensiek
28. Biotoptypen-Bestandsplan zum Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 294
29. Bericht zur Umsetzung der Amphibienpopulation des Teiches westlich der Dornumer Straße Nr. 7a
30. Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor, Abschlussbericht 2015
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 22.02.2021 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 374 „Esenser Postweg/K 122“ mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gem. § 84 Abs. 3 NBauO und die 25. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung beschlossen.
Mit dem Bauleitplanverfahren, Bebauungsplan Nr. 374 soll das Ziel verfolgt werden, neue Wohnbauflächen im Einmündungsbereich des Esenser Postweges in die Kreisstraße Langefelder Straße zu schaffen.
Die Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13 a BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1BauGB, abgesehen.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit sich in der Zeit
vom 29.03.2021 bis einschließlich 03.05.2021
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geschlossen. Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben - in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen - Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist kann jede Person schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu dem Planentwurf bei der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, abgeben.
Sollten Sie Fragen zu den eingesehenen oder von Ihnen angeforderten Unterlagen haben, können Sie ebenfalls unter der Telefonnummer 04941 12-2121 einen Telefontermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 374 mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen/Nachrichtliche Übernahmen
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 374
- 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung ALT DIN A4
- 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung NEU DIN A4
- Biotopkartierung Nr. 53, Esenser Postweg
Im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 374 schwarz umrandet dargestellt.

Die in den Auslegungsunterlagen genannten Regelwerke und Normen liegen im Rathaus der Stadt Aurich zur Einsicht bereit.
Die Planunterlagen sind im Internet unter : https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB auch unter https://uvp.niedersachsen.de abrufbar.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.
Aurich, den 17.03.2021
Der Bürgermeister
Feddermann
Anlagen:
1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 374
2. Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 374
3. 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung ALT
3a. 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung ALT -Zeichenerklärung-
4. 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung NEU
4a. 25. Flächennutzungsplan-Berichtigung NEU -Zeichenerklärung-
5. Biotopkartierung Stadt Aurich, Nachtrag 2019, Nr. 53 Esenser Postweg