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INFORMATIONEN
Bei Fragen und für Auskünfte usw. wenden Sie sich bitte an
Herr Kurt Kunert
Lehmland 5
26605 Aurich
Tel. 04941/6 52 85
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Schiedsamt

Das Schiedsamt der Stadt Aurich wird wahrgenommen von:
Herrn Kurt Kunert
Lehmland 5
26605 Aurich
Tel. 04941/6 52 85
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Aurich gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren sind im Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bzw. dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung geregelt. Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, eine einvernehmliche Beilegung eines Streits oder einer Auseinandersetzung herbeizuführen.
Das Schiedsamt kann freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerliche-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z. B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können.
Bei Streitigkeiten über Ansprüche der im Nds. Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte sowie bei vielen kleineren Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) ist vor Erhebung der Klage bzw. Privatklage grundsätzlich ein Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren vor dem Schiedsamt durchzuführen.
Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gering.



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