Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche Sitzung der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Aurich

 

Termin:

Donnerstag, 02.05.2024, 15:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls vom 25.01.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Fairtrade School - Was ist das? - Wie können wir dabei sein? - Informationen durch den Referenten für Bildungsarbeit der SüdNord-Beratung Herrn Dirk Steinmeyer

 6.

Nachlese Genuss-Messe 2024

 7.

Faire Woche 2024 (13 - 27. September) - Planungen

 8.

Bericht des Weltladens über durchgeführte bzw. beabsichtigte Aktion im laufenden Jahr

 9.

Teilnahme Erfahrungsaustausch des Wettbewerbs "Hauptstadt des Fairen Handels 2023" am 28. + 29.05.2024 in Heidelberg

 10.

Sachstand Interessenbekundung  KEpol

 11.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Bürgerdienste

 

Termin:

Montag, 29.04.2024, 17:00 Uhr

 

Ort:

Feuerwehr Sandhorst, Unterrichtsraum, Am Schlingholz 1, 26607 Aurich

 

  Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 07.02.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben der Verwaltung

 7.

Vorstellung der Einsatzführungssoftware Fireboard für die Feuerwehr

 8.

Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tannenhausen
Vorlage: 24/040

 9.

Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sandhorst - Vorlage: 24/066

 10.

Wohngeldsachbearbeitung

 10.1.

Antrag der CDU-Fraktion, hier: Haushalt 2024 - Übertragung Wohngeldzahlungen an den Landkreis Aurich
Vorlage: ANTRAG 23/061

 10.2.

Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung an den Landkreis Aurich
Vorlage: 24/024

 11.

Anfragen an die Verwaltung

 12.

Einwohnerfragestunde

 13.

Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr

 

Termin:

Donnerstag, 25.04.2024, 17:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland,  - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 

 

  Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung der Protokolle vom 01.02.2024 und 07.03.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben der Verwaltung

 7.

Konzessionsvergabeverfahren der Stadt Aurich für den Aufbau und Betrieb eines Carsharing-Angebotes in der Stadt Aurich
Vorlage: 24/088

 8.

Widmung einer Verkehrsfläche als Gemeindestraße
hier: Bebauungsplangebiet SA 6/5. Änderung (OT Sandhorst)
Vorlage: 23/182

 9.

Einziehung eines Teilstückes der Straße Armoorweg (Tannenhausen)                                    
hier: Einziehung nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
Vorlage: 24/047

 10.

Baumschutz-Bericht für 2023
Vorlage: 24/073

 11.

Sanierung der städtischen Straße „Südeweg“ in einem Teilabschnitt
Vorlage: 24/090

 12.

Stadtbus-System

 12.1.

Neukonzeption und Einführung eines Stadtbus-Systems für die Stadt Aurich
Vorlage: 24/089

 12.2.

Antrag der Fraktion DIE LINKE, hier: Konzeptentwicklung Stadtbus Aurich
Vorlage: ANTRAG 24/010

 12.3.

Position zum neuen Stadtbussystem der Fraktion DIE LINKE
Vorlage: 24/072

 13.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Fahrradabstellanlage an der Sparkassen-Arena Aurich
Vorlage: ANTRAG 24/011

 14.

Anfragen an die Verwaltung

 15.

Einwohnerfragestunde

 16.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung



 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales

 

Termin:

Dienstag, 23.04.2024, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 27.02.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben der Verwaltung

 7.

Antrag der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. - Antrag auf jährlichen Zuschuss
Vorlage: 24/049

 8.

Fortschreibung der KITA-Bedarfsplanung durch den Landkreis Aurich

 9.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Implementierung einer Krippengruppe am Kindergarten Svaalvkenüst in Wiesens und Verlängerung der Öffnungszeiten
Vorlage: ANTRAG 24/001

 10.

Anfrage der Ratsfrau Heidrun Weber, hier: Kita-Versorgung in der Stadt Aurich
Vorlage: ANFRAGE 24/004

 11.

Anfragen an die Verwaltung

 12.

Einwohnerfragestunde

 13.

Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung



 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen

 

Termin:

Dienstag, 23.04.2024, 19:00 Uhr

 

Ort:

Haus der Vereine, Wallinghausener Straße 195,

 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.

Eröffnung der Sitzung

 2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 3.

Genehmigung der Protokolle vom 19.02.2024 und 27.03.2024

 4.

Feststellung der Tagesordnung

 5.

Einwohnerfragestunde

 6.

Kenntnisgaben

 7.

Verkehrssituation Eckfehler Weg/Dickfehler Weg

 8.

Baumöglichkeiten in den Ortsteilen Egels und Wallinghausen

 9.

Brautpfadlegen 2024

 10.

Maibaumfeiern 2024

 11.

Berichte, Wünsche, Anregungen

 12.

Anfragen an die Verwaltung

 13.

Einwohnerfragestunde

 14.

Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

62. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Aurich sowie des Bebauungsplanes Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Aurich in der Fassung vom 01.01.2024 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bisher eingegangenen Stellungnahmen aus der vorherigen Auslegung ihre Gültigkeit behalten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.02.2024 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ und des 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf enthält textliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 127 wird im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ aufgehoben.

Das grundlegende Planungsziel ist - durch Schaffung eines neuen Fachmarktzentrums im Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt - die Stärkung des Mittelzentrums Aurich als Einkaufsstadt. Die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzungen werden festgesetzt und zusätzliche Nutzungen, wie Hotel- und Wohnungen in den Obergeschossen planungsrechtlich ermöglicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

 

vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 öffentlich aus.

 

Die Planunterlagen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme(at)stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 350 und der 62. Flächennutzungsplanänderung sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können gem. § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Bei der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:

  • Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350 mit örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 350
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Verkehrliche Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 350
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung ALT
  • Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung NEU
  • Begründung zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Umweltbericht zum Entwurf der 62. Flächennutzungsplanänderung
  • Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt in Aurich
  • Raumordnerische Beurteilung Einzelhandelsstandort Pferdemarkt-Landkreis Aurich
  • Ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelsstandort Pferdemarkt – CIMA
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Auslegung werden ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten:

  • Landkreis Aurich 19.05.2023
  • Nabu Aurich 21.05.2023
  • NLWKN Aurich 17.04.2023
  • Privater Anlieger 03.04.2023
  • Stadtentwässerung Aurich 16.05.2023

Des Weiteren enthalten folgende Planunterlagen umweltbezogene Informationen:

  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 350 zu Gewerbelärm, Verkehrslärm, Lichtemissionen, Insektenschutz, Fledermäuse, Brutvögel, Baumerhalt, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzung, Bodenversiegelung, Werbeanlagen und Gebäudehöhen,
  • Örtlichen Bauvorschriften zu Werbeanlagen,
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 350 zu Lichtemissionen, Verkehrslärm, Brutvögel, Fledermäuse, Wallhecken, Biotoptypen, Baumerhalt, Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Klimasituation und Landschaftsbild,
  • Oberflächenentwässerungskonzept Pferdemarkt
  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 127 zu Gehölzerhalt und Wallheckenschutz,
  • Schalltechnisches Gutachten zu Verkehrslärm und Gewerbelärm.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Aurich, den 27.03.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung

Vorwerk

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz;
Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (Km 1,858 bis Km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich


Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2023

 

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Aurich (Planfeststellungsbehörde) vom 09.10.2023 – Az.: IV/66 11 20/L34– ist der Plan für den Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (Km 1,858 bis Km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich gemäß § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) i. V. m. den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), insbesondere §§ 72 ff. und Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG), insbesondere §§ 5 ff. festgestellt worden.

 

II.

  1. Die Entscheidung über das Vorhaben wird gemäß § 27 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
     
  2. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)

    in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

    im Rathaus der Stadt Aurich, 2. Obergeschoss, Raum 209,

    während der Dienststunden

    montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
    donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
    freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    zur Einsicht aus.
     
  3. Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG).
     
  4. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
     
  5. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendung rechtzeitig erhoben haben, beim Landkreis Aurich schriftlich angefordert werden.
     
  6. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internet-Seiten https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html sowie unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.

    Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

 

III.

Gegenstand des Vorhabens

Der Neubau des Radweges an der L 34 beginnt bei km 1,858 in Wiesens an der Einmündung der Stadtstraße „Osterfeldstraße“ und endet in Brockzetel bis zum Ende der Eckausrundung der Einmündung „Zum Kanal“. Die Gesamtlänge beträgt 6,8 km. In Wiesens schließt der Radweg bei km 8,687 an den vorhandenen Radweg an der L 34 an.

Der Verlauf des Radweges orientiert sich weitestgehend an der Landesstraße, in einigen Bereichen wird der Radweg zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft verschwenkt.

Die Befestigung des Radweges erfolgt in Asphaltbauweise.

 

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

 

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet im Wesentlichen:

Der Plan zum Neubau eines Radweges an der L 34 „Brockzeteler Straße“ von Wiesens nach Brockzetel (km 1,858 bis km 8,687) in der Stadt Aurich im Landkreis Aurich wird festgestellt.

Dem Träger der Straßenbaulast wurden umfangreiche Auflagen insbesondere zum Schutz von Natur und Landschaft, zu den Kompensationsmaßnahmen, zum Abfall- und Bodenschutzrecht, zum Wasserrecht und zum Denkmalschutz erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von der Stadt Aurich oder dem Landkreis Aurich auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.

 

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.

Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  1. Schriftlich:
    Die Klage kann schriftlich erhoben werden. Die Anschrift lautet Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg.
     
  2. Auf elektronischem Weg:
    Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Oldenburg erhoben werden.

 

Die Klage ist gegen den Landkreis Aurich, Fischteichweg 7 - 13, 26603 Aurich zu richten.

 

Auf die gleichlautenden Bekanntmachungen im Aushangkasten des Rathauses, auf der Internetseite der Stadt Aurich unter der Adresse www.aurich.de sowie auf die Bekanntmachung des Landkreis Aurich im Amtsblatt für den Landkreis Aurich wird hingewiesen.

 

Aurich, den 28.03.2024

Stadt Aurich
Der Bürgermeister
In Vertretung
Vorwerk

Hinweis:

In der Zeit vom 08.04.2024 bis zum 22.04.2024 sind unter dem nachfolgenden Link der Beschluss sowie die Planunterlagen für das Verfahren zu finden:

https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=0DFBFA10-FF72-43D0-9742-FBD71B963780

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft

                                                                                                                                                 Aurich, 26.03.2024
Stadt Aurich 
Der Bürgermeister


Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bekanntmachung der Stadt Aurich

Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2025/ 2026 in der Stadt Aurich


Schulanfänger

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt.

Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 02.05. bis zum 30.05.2024 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert.

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis zum 30.09.2019 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2025 gegenüber der Schule abzugeben.

Kinder, die ab dem 01.10.2019 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2025 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Stadt Aurich / Ostfriesland, den 30.03.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-

Öffentliche Bekanntmachung

Einsatzzeiten für Rasenmäher

Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.