vom 30.12.2020, 11:55 Uhr
Kinderkrippengebührensatzung
Der Besuch einer Kinderkrippe der Stadt Aurich ist für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres möglich. Hierfür erhebt die Stadt Aurich eine Gebühr, die nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der zum Haushalt des Kindes zählenden Familienmitglieder berechnet wird. Sie ist nach dem anrechenbaren Familieneinkommen gestaffelt.
Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die folgende Gebührensatzung beschlossen. Die Beiträge können den Anlagen 1, 1a, 2 und 2a entnommen werden.
- Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Aurich (Kinderkrippen-Gebührensatzung) [PDF]
- Anlage 1: Beitragstabelle für den Besuch eines Vormittagskrippenplatzes ab 01.02.2021 [PDF]
- Anlage 1a: Beitragstabelle für den Besuch eines Vormittagskrippenplatzes ab 01.08.2021 [PDF]
- Anlage 2: Beitragstabelle für den Besuch eines Ganztagskrippenplatzes ab 01.02.2021 [PDF]
- Anlage 2a: Beitragstabelle für den Besuch eines Ganztagskrippenplatzes ab 01.08.2021 (PDF]