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Baumschutzsatzung
Bäume sind zur Belebung des Ortsbildes, zur Landschaftsbildpflege, zur Gartengestaltung und zur Sauerstoffbildung sowie zum Staub-, Sonnen- und Windschutz unverzichtbar. Sie sind auch Lebensraum vieler Vogel- und Insektenarten.
Im Stadtgebiet sind nach der Baumschutzsatzung Bäume langlebigerer Arten wie Eiche, Linde, Buche, Esche, Ahorn, Ulme, Kastanie, Mammutbaum, Walnuss, Platane, Eibe, Hemlocktanne, Scheinzypresse und Robinie geschützt, wenn sie mindestens 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Boden aufweisen. Auch Eigentümer geschützter Gehölze müssen diese regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Krankheiten prüfen und nötige Pflegemaßnahmen unter Anwendung der Naturschutzregeln ausführen.
Nester mit brütenden Vögeln dürfen z. B. durch Gehölzschnitt in der Zeit von März bis Juli nicht gestört werden.

Das städtische Baumschutz-Wallhecken-Merkblatt mit Tipps für die Gehölzpflege können Sie hier nachlesen:
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Ein Formular für einen Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung finden Sie hier:
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Die Baumschutzsatzung der Stadt Aurich können Sie hier nachlesen:
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Auskunft erteilt
Herr Wulle
Fachdienst Planung
Telefon-Nr.: 04941/12-21 04
Fax-Nr.: 04941/12-20 50
Zimmer-Nr.: 2104







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