Wettervorhersage für Aurich
(Stand: 2013-06-18, 15:00)
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Heute, 18. Juni 2013
14
21
9h
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9 %
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OSO
Mittwoch, 19. Juni 2013
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Regenrisiko:
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23 %
13 km/h
O
Donnerstag, 20. Juni 2013
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9h
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67 %
16 km/h
ONO
Akt. 22 °C
0 l/m2 Regen
Wind
7 km/h
Sonnenscheindauer: 0 min
2m-Taupunktstemperatur: 19 °C
Windspitze der letzten Stunde: 13 km/h
Relative Feuchte: 80 %
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Bauleitplanung

 

Hier werden die jeweils aktuellen Bauleitplanungen der Stadt Aurich vorgestellt.

 

Die Pläne und die dazugehörigen Begründungen stehen zum Download bzw. zur Ansicht bereit. Bitte achten Sie auf die öffentlichen Bekanntmachungen in der örtlichen Presse. Dort erfahren Sie die Fristen, während derer die Bauleitpläne auf der Homepage der Stadt zur Verfügung stehen.

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

 

Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 29.04.2013 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 332 (Gewerbe- und Industriegebiet Schirum III Teil A) beschlossen.

 

Planungsziel ist hier die Ausweitung der südlich angrenzenden Gewerbeflächen.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes wird mit den dazugehörigen Begründungen, Umweltberichten sowie umweltbezogenen Fachgutachten und den eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen, die den Artenschutz, Wallheckenschutz und die Oberflächenentwässerung zum Thema haben, in dem Zeitraum

 

                                                        vom 30.05.2013 bis 01.07.2013

 

im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 332 Teil A ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Auf die gleichlautenden Bekanntmachungen im Aushangkasten des Rathauses mit  Plänen über die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche wird hingewiesen.

 

Aurich, den 13.05.2013

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Kuiper

 

 

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

 

Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 11.02.2013 die  Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 220 (Krähennestergang) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für die Errichtung eines Wohnparks.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes wird mit der dazugehörigen Begründung

 

                                              vom 13.06.2013 bis 15.07.2013

 

im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 220 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.

 

Aurich, den 23.05.2013

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Kuiper

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 15.10.2012 die Aufstellung  des Bebauungsplanes Nr. 332 (Gewerbe- und Industriegebiet Schirum III Teil B) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist, die Flächen im Bebauungsplan Nr. 332 als Gewerbegebiet auszuwiesen, um eine Ausweitung der südlich angrenzenden Gewerbeflächen zu ermöglichen.

Der Vorentwurf des Bauleitplans wird mit der dazugehörigen Begründung

 

                                                   vom 07.06.2013 bis zum 03.07.2013

 

im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 332 Teil B ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.

 

Aurich, den 27.05.2013

Der Bürgermeister

 

 

Windhorst

 

 

 

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