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INFORMATIONEN
Stadt Aurich
Fachdienst Planung
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
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Bauleitplanung
Hier werden die jeweils aktuellen Bauleitplanungen der Stadt Aurich vorgestellt.
Die Pläne und die dazugehörigen Begründungen stehen zum Download bzw. zur Ansicht bereit. Bitte achten Sie auf die öffentlichen Bekanntmachungen in der örtlichen Presse. Dort erfahren Sie die Fristen, während derer die Bauleitpläne auf der Homepage der Stadt zur Verfügung stehen.
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 29.04.2013 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 332 (Gewerbe- und Industriegebiet Schirum III Teil A) beschlossen.
Planungsziel ist hier die Ausweitung der südlich angrenzenden Gewerbeflächen.
Der Entwurf des Bauleitplanes wird mit den dazugehörigen Begründungen, Umweltberichten sowie umweltbezogenen Fachgutachten und den eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen, die den Artenschutz, Wallheckenschutz und die Oberflächenentwässerung zum Thema haben, in dem Zeitraum
vom 30.05.2013 bis 01.07.2013
im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 332 Teil A ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Auf die gleichlautenden Bekanntmachungen im Aushangkasten des Rathauses mit Plänen über die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche wird hingewiesen.
Aurich, den 13.05.2013
Der Bürgermeister
In Vertretung
Kuiper
- Textliche Festsetzungen
- Umweltbericht
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Schalltechnisches Gutachten
- Untersuchung zur Fledermausfauna und artenschutzrechtliche Bewertung
- Fachbeitrag epiphytische Flechten zum Bebauungsplan Nr. 332
- Konzept Ersatzanpflanzung
- Kompensationsflächenpool Pfalzdorfer Graben
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 11.02.2013 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 220 (Krähennestergang) beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für die Errichtung eines Wohnparks.
Der Entwurf des Bauleitplanes wird mit der dazugehörigen Begründung
vom 13.06.2013 bis 15.07.2013
im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 220 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.
Aurich, den 23.05.2013
Der Bürgermeister
In Vertretung
Kuiper
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 15.10.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 332 (Gewerbe- und Industriegebiet Schirum III Teil B) beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist, die Flächen im Bebauungsplan Nr. 332 als Gewerbegebiet auszuwiesen, um eine Ausweitung der südlich angrenzenden Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Der Vorentwurf des Bauleitplans wird mit der dazugehörigen Begründung
vom 07.06.2013 bis zum 03.07.2013
im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 332 Teil B ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.
Aurich, den 27.05.2013
Der Bürgermeister
Windhorst








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