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Bauleitplanung

Hier werden die jeweils aktuellen Bauleitplanungen der Stadt Aurich vorgestellt. Die Pläne und die dazugehörigen Begründungen stehen zum Download bzw. zur Ansicht bereit. Bitte achten Sie auf die öffentlichen Bekanntmachungen in der örtlichen Presse. Dort erfahren Sie die Fristen, während derer die Bauleitpläne auf der Homepage der Stadt zur Verfügung stehen.

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 31.05.2010 die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 257 3. Auslegung sowie die Abwägung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes 257 beschlossen.

 

Die Entwürfe folgender Bauleitplanungen werden mit den dazugehörigen Begründungen

 

vom 10.08.2010 bis zum 13.09.2010

 

im Rathaus, Abteilung Planung, zweites Obergeschoss, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Passagen während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Dritte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 257 (südlich Kieler Weg)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 257/3 (südlich Kieler Weg) ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit Plänen über die genaue Abgrenzung der/des Geltungsbereiche/s wird hingewiesen.

 

Aurich, den 30.07.2010

 

Windhorst

 

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Entwurf des folgenden Bauleitplans wird mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und Gutachten

 

vom 25.08.2010 bis zum 27.09.2010

 

im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Große Schlinge)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 25.01.2010 die Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungplanes (Große Schlinge) beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.

 

Aurich, den 13.08.2010

 

Der Bürgermeister

 

Windhorst

 

 

40. Änderung Flächennutzungsplan (Große Schlinge)

IEL Tierheim 1

IEL Tierheim 2

Begründung Flächennutzungsplan

Umweltbericht

LWK Geruchbewertung

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Bebauungsplan Nr. 313 (Östlich Rahester Postweg)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 23.08.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 313 (Östlich Rahester Postweg) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 06.09.2010 bis zum 17.09.2010 über die Inhalte der Planung im Rathaus der Stadt Aurich beim Fachdienst Planung zu informieren.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 313 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses mit einem Plan über die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird hingewiesen.

 

Aurich, den 03.09.2010

 

Der Bürgermeister

 

Windhorst